Von einer Kappung der Direktzahlungen bei 100 000 Euro wären bei Berücksichtigung der Arbeitskosten „wenige hundert Betriebe“ betroffen, und zwar vorwiegend in Ostdeutschland. Das hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeslandwirtschaftsministerium, Michael Stübgen, in seiner Antwort auf eine schriftliche Frage von Linken-Agrarsprecherin Dr. Kirsten Tackmann bestätigt.
Danach würde das Kürzungsvolumen bei den Betrieben „einen einstelligen oder niedrigen zweistelligen Millionenbetrag“ ausmachen. Laut Stübgen berücksichtigen die Modellrechnungen allerdings keine Anpassungsreaktionen wie Betriebsteilungen oder den Wechsel zu arbeitsintensiveren Produktionsrichtungen.
Der Staatssekretär betont in seiner Antwort das Ziel einer „multifunktional ausgerichteten, bäuerlich-unternehmerischen, familiengeführten und regional verwurzelten Landwirtschaft“. Die Vorschläge der EU-Kommission für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 enthielten einige Elemente und Ansatzpunkte, „um die Agrarförderung künftig ausgewogener zu verteilen“. Gemeinsam mit den Ländern werde man die Vorschläge prüfen, so Stübgen.
Tackmann bekräftigte indes die Forderung ihrer Partei nach einer konsequenten Bindung der Direktzahlungen an soziale und ökologische Leistungen pro Hektar. „Unter dieser Voraussetzung sind Kappung und Degression unsinnig, zumal sie ganz offensichtlich originär ostdeutsche Agrarstrukturen treffen würden“, betonte die brandenburgische Abgeordnete.
Sie warf der Bundesregierung vor, auf die Frage nach einem Ausschluss landwirtschaftsfremder Investoren von der Förderung keine Antwort zu haben. „Die ortsansässigen Betriebe brauchen dringend den Schutz vor dem Ausverkauf der ostdeutschen Landwirtschaft statt Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Steuerberater und Notare und ein antiquiertes Bodenrecht", so Tackmann.