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Kartellamt sieht keine Verstöße des Handels bei Milch

Das Bundeskartellamt sieht derzeit keine Handhabe, gegen die Marktmacht des Lebensmittelhandels im Milchbereich vorzugehen. "Uns liegen bislang keine begründeten Hinweise auf kartellrechtswidrige Preisabsprachen bei Molkereiprodukten vor", erklärte Birgit Krueger von der Behörde vergangene Woche beim DBV-Fachforum Milch.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeskartellamt sieht derzeit keine Handhabe, gegen die Marktmacht des Lebensmittelhandels im Milchbereich vorzugehen. "Uns liegen bislang keine begründeten Hinweise auf kartellrechtswidrige Preisabsprachen bei Molkereiprodukten vor", erklärte Birgit Krueger von der Behörde vergangene Woche beim DBV-Fachforum Milch. Nahezu gleichzeitige Preisbewegungen bei Milchbasisprodukten in den Handelsunternehmen seien noch kein Beleg für verbotene Preisabsprachen. Vielmehr reagierten die Unternehmen unverzüglich auf Preisentscheidungen von Aldi, dessen Vorreiterrolle unstrittig sei.


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Auch hinsichtlich möglicher Verkäufe unter Einstandspreis gebe es nach gegenwärtigem Stand keine Beweise für wettbewerbswidriges Verhalten. Hier müssten allerdings die Rechtsprechung und die künftige Anrechnung allgemeiner Konditionen auf den Einstandspreis abgewartet werden. Krueger kündigte an, das Kartellamt werde den Lebensmittelhandel weiterhin kritisch im Auge behalten und entsprechenden Hinweisen nachgehen. Hier seien die Molkereien aufgerufen, Hinweise zu geben. Den Milchproduzenten empfahl die Juristin, den Spielraum zur Angebotsbündelung stärker zu nutzen. Regional begrenzte Erzeugergemeinschaften seien dafür ein kartellrechtskonformer Weg. Zudem müsse das Verhältnis von Milcherzeugern und genossenschaftlichen Molkereien kritisch hinterfragt werden. DBV-Vizepräsident Udo Folgart mahnte indes weitere Fortschritte bei der Angebotsbündelung auf Molkereiebene an. DBV-Präsident Gerd Sonnleitner bezeichnete ebenso wie Staatssekretär Gerd Müller die Beibehaltung eines Sicherheitsnetzes zur Marktstützung in Krisensituationen nach dem Ende der Quotenregelung im Jahr 2015 als unerlässlich.


Kartellamt: "Landwirte nutzen Möglichkeiten nicht"


Krueger hielt den Milchproduzenten vor, sie nutzten die Möglichkeiten zur Erhöhung des Wettbewerbsdrucks auf die Molkereien bislang nur unzureichend. Dies gelte etwa für die Bildung von anerkannten Erzeugergemeinschaften, für die das Marktstrukturgesetz regional begrenzte Preis- und Mengenabsprachen erlaube. Die Juristin verwies auf gravierende Ungleichgewichte im Verhältnis zwischen Milcherzeugern und Molkereien und sprach von einem "deutlichen Machtgefälle zu Lasten der Erzeugerstufe". Insbesondere der Wettbewerb der Molkereien um die Rohmilch weise nach Einschätzung des Kartellamts Defizite auf.


Krueger räumte ein, dass es in der Frage der Markttransparenz unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Bundeskartellamt und der EU-Kommission gebe, aus deren Sicht eine Erhöhung der Transparenz im Interesse der Milcherzeuger sei.


Aigner will Bürger für illegale Preisabsprachen entschädigen



Verbraucher sollen nach dem Willen von Agrarministerin Ilse Aigner (CSU) künftig für verbotene Preisabsprachen von Unternehmen entschädigt werden. Es dürfe nicht sein, "dass der Verbraucher am Ende immer der Dumme ist", sagte Aigner heute dem Berliner "Tagesspiegel". Kartellstrafen könnten demnach in Zukunft für die Stärkung des Verbraucherschutzes verwendet werden. Erst im Dezember hatte das Bundeskartellamt eine Millionenstrafe gegen die Kaffeeröster Tchibo, Melitta und Dallmayr wegen Preisabsprachen in den vergangenen Jahren verhängt. Mitte Januar durchsuchten die Wettbewerbshüter ebenfalls aufgrund des Verdachts von Preisabsprachen die Konzernzentralen von 15 Einzelhandelsfirmen, darunter die Zentrale von Deutschlands größtem Handelsunternehmen Metro.


Mehr vom Milchforum: Folgart gegen absolute Marktliberalisierung (19.1.2010)

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