Der Bundesrat sieht davon ab, zur steuerlichen Gewinnglättung den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Bund soll aber prüfen, wie auch GmbHs und Agrargenossenschaften in den Genuss von Steuererleichterungen kommen könnten. Damit ist der Weg für ein Inkrafttreten des zweiten Hilfspakets für die Landwirtschaft frei.
Der Bundesrat sieht davon ab, zur steuerlichen Gewinnglättung den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Bund soll aber prüfen, wie auch GmbHs und Agrargenossenschaften in den Genuss von Steuererleichterungen kommen könnten. Damit ist der Weg für ein Inkrafttreten des zweiten Hilfspakets für die Landwirtschaft frei.
Einer endgültigen Verabschiedung des zweiten Hilfspakets für die Landwirtschaft noch in diesem Jahr steht nach Informationen von Agra Europe nichts mehr im Weg. Ein Antrag des Landes Niedersachsen auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand in dieser Woche im Agrarausschuss des Bundesrates keine Unterstützung. Kein Land stimmte danach im Umlaufverfahren für den niedersächsischen Antrag.
Der niedersächsische Antrag zielte darauf ab, die einkommensteuerliche Regelung zur Gewinnglättung zu streichen. Die Regelung sei inhaltlich und rechtlich problematisch, so die Begründung. Die geplanten Liquiditätshilfen wollte die Landesregierung aus Hannover an die Voraussetzung einer Absenkung der einzelbetrieblichen Milchmenge knüpfen. Das Gesetzt sieht demgegenüber lediglich das Verbot einer Ausweitung der Anlieferung im Vergleich zu einem Referenzzeitraum im vergangenen Jahr vor.
Mit knapper Mehrheit angenommen wurde hingegen ein von Sachsen eingebrachter Entschließungsantrag. Danach begrüßen die Länder zwar die Einführung der Gewinnglättung. Sie bedauern aber, dass diese Regelung nicht für alle Rechtsformen gleichermaßen angewendet werden könne. Die Bundesregierung soll daher prüfen, inwieweit auch landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft sowie gewerblich geprägten Personengesellschaften steuerliche Erleichterungen eröffnet werden können.
Damit wird der Bundesrat dem vom Bundestag in der vergangenen Woche beschlossenen „Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes“ am 16. Dezember vermutlich zustimmen. Die steuerliche Gewinnglättung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und das Milchmengendisziplinprogramm können damit noch vor Jahresfrist in Kraft treten.
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Der Bundesrat sieht davon ab, zur steuerlichen Gewinnglättung den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Bund soll aber prüfen, wie auch GmbHs und Agrargenossenschaften in den Genuss von Steuererleichterungen kommen könnten. Damit ist der Weg für ein Inkrafttreten des zweiten Hilfspakets für die Landwirtschaft frei.
Einer endgültigen Verabschiedung des zweiten Hilfspakets für die Landwirtschaft noch in diesem Jahr steht nach Informationen von Agra Europe nichts mehr im Weg. Ein Antrag des Landes Niedersachsen auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand in dieser Woche im Agrarausschuss des Bundesrates keine Unterstützung. Kein Land stimmte danach im Umlaufverfahren für den niedersächsischen Antrag.
Der niedersächsische Antrag zielte darauf ab, die einkommensteuerliche Regelung zur Gewinnglättung zu streichen. Die Regelung sei inhaltlich und rechtlich problematisch, so die Begründung. Die geplanten Liquiditätshilfen wollte die Landesregierung aus Hannover an die Voraussetzung einer Absenkung der einzelbetrieblichen Milchmenge knüpfen. Das Gesetzt sieht demgegenüber lediglich das Verbot einer Ausweitung der Anlieferung im Vergleich zu einem Referenzzeitraum im vergangenen Jahr vor.
Mit knapper Mehrheit angenommen wurde hingegen ein von Sachsen eingebrachter Entschließungsantrag. Danach begrüßen die Länder zwar die Einführung der Gewinnglättung. Sie bedauern aber, dass diese Regelung nicht für alle Rechtsformen gleichermaßen angewendet werden könne. Die Bundesregierung soll daher prüfen, inwieweit auch landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft sowie gewerblich geprägten Personengesellschaften steuerliche Erleichterungen eröffnet werden können.
Damit wird der Bundesrat dem vom Bundestag in der vergangenen Woche beschlossenen „Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes“ am 16. Dezember vermutlich zustimmen. Die steuerliche Gewinnglättung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und das Milchmengendisziplinprogramm können damit noch vor Jahresfrist in Kraft treten.