Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

Europaparlament

Keine gesonderte Obergrenze für Agrarholdings

Eine Prämienobergrenze für große Agrarunternehmen wird es nicht geben. Es gibt aber immer wieder Interessenkonflikte mit Politikern, die selbst Agrarfirmen besitzen. Neu ist eine höhere Umschichtung.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine Begrenzung der jährlichen Direktzahlungen für landwirtschaftliche Unternehmen mit Holdingstrukturen wird es auch im Zuge der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bis 2027 nicht geben. Ein vom Europaparlament in die Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat eingebrachter Vorschlag, wonach die Zahlungen an Agrarholdings aus der Ersten Säule auf 500.000 € und die aus der Zweiten Säule auf 1 Mio. € im Jahr begrenzt werden sollten, traf bei den Mitgliedstaaten auf keinerlei Gegenliebe.

Ziel des Vorhabens, das vor allem auf Betreiben von Abgeordneten des Haushaltskontrollausschusses in die Parlamentsvorschläge zur GAP Eingang gefunden hatten, war es, insbesondere den teils oligarchischen Strukturen in den östlichen Mitgliedstaaten Einhalt zu Gebieten.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Wie Abgeordnete gegenüber AGRA-EUROPE berichteten, sollten unter anderem Mindestrenditen über EU-Agrarzahlungen für außerlandwirtschaftliche Großinvestoren reduziert und zugunsten landwirtschaftlicher Familienbetriebe umgeleitet werden.

Seit einigen Jahren sorgen offiziell anerkannte Interessenkonflikte, wie die von Tschechiens Ministerpräsident Andrej Babiš wegen Zahlungen an die sich in Familienhand befindliche Agrarholding Agrofert, vor allem bei den Europaparlamentariern für deutliche Kritik. Bei der am 25. Juni erzielten Trilog-Einigung zur GAP konnte sich der Rat mit seiner Position einer jährlichen Kappungsgrenze von 100.000 € und der Berücksichtigung der gesamten Arbeitskosten sowie weiterer Aufwendungen, wie der für Eco-Schemes, durchsetzen. Als Alternative dazu haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eine Umverteilung von 10 % der Direktzahlungen durchzuführen. Brüsseler Beobachtern zufolge ist davon auszugehen, dass sich nahezu alle Mitgliedsländer für die zweite Option entscheiden.

Nicht vollständig durchsetzen konnten sich die Parlamentarier auch beim „aktiven Landwirt“. Zwar soll es auf Drängen der Abgeordneten eine allgemeingültige Definition geben, wer als Landwirt gilt. Allerdings mussten sich die Volksvertreter von ihrer Idee einer verpflichtenden Negativliste, die unter Umständen auch bestimmte Holdingstrukturen hätte betreffen können, verabschieden.

Die Redaktion empfiehlt

top + In wenigen Minuten wissen, was wirklich zählt

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten | 1 Jahr für 1̶2̶9̶,̶6̶0̶ ̶€̶ 99 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.