Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat Verlautbarungen über eine Auseinandersetzung mit dem Wissenschaftlichen Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) zurückgewiesen.
„Es gibt kein Zerwürfnis zwischen mir und dem Beirat“, stellte die CDU-Politikerin gegenüber AGRA-EUROPE klar. Irritationen, die nach einer Medienveröffentlichung über eine angebliche Kritik des Beiratsvorsitzenden Prof. Harald Grethe an ihr entstanden waren, seien inzwischen ausgeräumt.
Klöckner spielte damit auf eine Veröffentlichung in „Spiegel Online“ an, in der Grethe nach eigener Aussage falsch zitiert wurde. Seine Aussagen waren nach einer Beschwerde des Wissenschaftlers bei der Redaktion aus dem veröffentlichten Text entfernt worden.
Keinen Hehl machte die Ministerin daraus, dass sie inhaltlich mit der vorgelegten Stellungnahme des Beirats zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nicht übereinstimmt. Ihr Hauptkritikpunkt bezieht sich auf eine fehlende Folgenabschätzung der Beiratsempfehlungen. „Wissenschaft kann das ausblenden, Politik nicht“, so Klöckner. Sie komme daher hinsichtlich der Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik bekanntermaßen zu anderen Schlussfolgerungen als der Beirat.
Wichtiger Beitrag zur politischen Meinungsbildung
Nicht gelten lassen will die Ministerin die Kritik einer unzureichenden gesellschaftlichen Akzeptanz der EU-Agrarpolitik, die grundlegende Änderungen erfordere. „Die GAP muss in erster Linie bei denen Akzeptanz finden, die unmittelbar und teilweise existenziell von ihr betroffen sind, nämlich den Landwirten“, betonte Klöckner. Eine Agrarpolitik, die bei den Landwirten auf völlige Ablehnung stoße, sei für sie keine Option.
Die Ministerin wies zugleich darauf hin, dass sich ihr Haus ungeachtet inhaltlicher Differenzen mit der Beiratsstellungnahme eingehend auseinandersetze. Sie selbst habe mit den Mitgliedern intensiv und kontrovers über die Inhalte diskutiert. Klöckner: „Ich werte wissenschaftliche Einschätzungen als wichtigen Beitrag zur politischen Meinungsbildung.“ Dies gelte auch dann, „wenn ich mit deren Inhalt nicht in allen Punkten übereinstimme“.