Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will sich den Zugriff auf die Durchsetzung von fairen Handelsbeziehungen in der Lebensmittelkette sichern. Derzeit arbeitet es an einem Gesetzentwurf, der die neuen Vorgaben aus der EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken umsetzt. Darin ist die zum Geschäftsbereich des BMEL gehörende Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) als zuständige Durchführungsbehörde vorgesehen, bestätigt das BMEL diese Woche gegenüber top agrar.
Konkurrenz zweier Ministerien
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) will damit den Einfluss ihres Ministeriums auf die Handelspraktiken sichern, bevor es Begehrlichkeiten aus dem Wirtschaftsministerium danach gibt. Denn das hat mit dem Bundeskartellamt ebenfalls eine Behörde, die diese Aufgabe gerne erfüllen würde. Auf dem Bauerntag Ende Juni in Leipzig hatte Klöckner den Landwirten versprochen sie wolle die neue EU-Richtlinie "eins zu eins umsetzen". Und hatte dann im Nachsatz dazu gefügt: „Auch, wenn der Lebensmitteleinzelhandel bei mir Sturm klingelt“.
Klöckner will Landwirte gegen den LEH stärken
Klöckner erwartet, dass die Richtlinie die Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette gegenüber unlauteren Handelspraktiken von größeren Unternehmen des Lebensmittelhandels (LEH) und der Lebensmittelverarbeitung besser schützen kann. Dafür will sie zum Beispiel verbieten, dass der Käufer Bestellungen von verderblichen Lebensmitteln kurzfristig storniert und dass Händler einseitig die Lieferbedingungen, Qualitätsstandards und Zahlungsbedingungen ändern. Außerdem will sie in Deutschland regeln, dass innerhalb von 30 Tagen für verderbliche Lebensmittel gezahlt werden muss.
Termin für einen Beschluss steht noch aus
Derzeit werde der Gesetzentwurf mit den betroffenen Bundesressorts, wozu auch das Wirtschaftsministerium gehört, und sonstigen zu beteiligenden Stellen abgestimmt, heißt es diese Woche aus dem BMEL. Einen Termin für eine Verabschiedung im Bundeskabinett gibt es danach aber noch nicht.