Einen gestiegenen Verwaltungsaufwand durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 befürchtet der österreichische EU-Ratsvorsitz. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger kritisiert, dass der durch die Vorschläge von Agrarkommissar Phil Hogan verbundene Verwaltungsaufwand „nicht in vollem Umfang“ thematisiert wird.
Das Vereinfachungspotential werde „überbewertet“, heißt es. Der Ratsvorsitz äußert unter anderem die Befürchtung, dass die vorgesehene Begriffsbestimmung zum „echten Betriebsinhaber“ einen erheblichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen wird. Österreich empfiehlt deshalb eine fakultative Anwendung dieses Begriffs. Auch gehen nach Ansicht der Ratspräsidentschaft die geplanten Vorschriften zur Verwaltung und Koordinierung „viel zu sehr ins Detail“; den Mitgliedstaaten sollte hier mehr Flexibilität eingeräumt werden.
Kritik wird in dem Bericht auch an der von Brüssel vorgeschlagenen Konditionalität der Ersten Säule geübt. Diese würde einen „unverhältnismäßigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand“ verursachen. Zudem gebe es zu viele Konditionalitätsanforderungen und -standards. Der Spielraum für die Mitgliedstaaten, den Landwirten Anreize zur Verbesserung ihrer Klima- und Umweltschutzleistungen zu geben, werde dadurch eingeschränkt.
Gefordert wird „im Interesse der Vereinfachung“, die Kleinerzeuger im Einklang mit den derzeit für die Ökologisierung geltenden Grundsätzen von der Konditionalität auszunehmen. Ebenso verlangt die Ratspräsidentschaft, alle Konditionalitätsregeln bereits im Basisrechtsakt und nicht in einem delegierten Rechtsakt festzulegen. Dann sei mehr Mitsprache durch die Mitgesetzgeber möglich.