Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) berichtet, wäre genau das die Folge einer für 2014 angekündigten einmaligen Reduzierung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds. Diese führe zu einer Mindereinnahme der Landwirtschaftlichen Krankenversicherungvon etwa 40 Mio. Euro, betont der Deutsche Bauernverband (DBV). Im Gegensatz zu den nichtlandwirtschaftlichen Krankenversicherungen würde sich ein verminderter Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds unmittelbar auf die Beitragszahler auswirken. Beitragserhöhungen von 6 Prozent wären die Folge. Dies müsse unbedingt verhindert werden, so der DBV. Daher sei es notwendig, eine Kompensation zu erreichen.
Dafür können jedoch nicht die von den früheren landwirtschaftlichen Krankenkassen vorhandenen Rücklagen verwendet werden, betont der DBV. Diese Rücklagen seien ausdrücklich als Sondervermögen zur Anpassung der Beiträge in den nächsten vier Jahren vorgesehen. Benötigt würden daher zusätzliche Finanzmittel, entweder unmittelbar vom Bund oder einmalig aus dem Gesundheitsfonds.
Eine Kompensation ist auch deswegen erforderlich, erklärt der DBV, weil unabhängig von der Kürzung des Gesundheitsfonds ohnehin Beitragserhöhungen von etwa 7 Prozent für das nächste Jahr anstehen. Diese Erhöhung resultiert daraus, dass die früheren regionalen landwirtschaftlichen Krankenkassen bei der Beitragsfestsetzung für das Kalenderjahr 2013 rund 50 Mio. Euro aus Betriebsmitteln eingesetzt haben, um Beitragserhöhungen im Jahr 2013 zu vermeiden. Diese Betriebsmittel existieren für das Kalenderjahr 2014 nicht mehr, so dass nunmehr eine Beitragserhöhung unumgänglich wird. Diese Erhöhung fällt zudem mit der Einführung des neuen Beitragsmaßstabes für die bundesweite Landwirtschaftliche Krankenversicherung zusammen. Dadurch wird es im Bundesgebiet zu regional sehr unterschiedlichen Beitragsveränderungen kommen. (ab)
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