Cem Özdemir will die an Kinder gerichtete Werbung für „ungesunde“ Lebensmittel verbieten. Offenbar haben dabei aber die Bundesländer ein gewichtiges Wörtchen mitzureden.
Die Rundfunkkommission der Länder hat festgestellt, dass der Gesetzentwurf zu Werbeverboten für Lebensmittel Fragen der Medienregulierung betreffen, die in der Zuständigkeit der Länder liegen. Kurz: Dem Bund dürfte die Gesetzgebungskompetenz in dieser Sache fehlen.
Angesichts der bestehenden Gesetzgebungszuständigkeiten, der bereits existierenden Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene sowie der bestehenden Aufsichts- und Selbstregulierungsstrukturen fordert die Rundfunkkommission das BMEL daher auf, das Gespräch mit der Rundfunkkommission zu suchen, bevor weitere Verfahrensschritte eingeleitet werden.
Stegemann: Schallende Ohrfeige für Özdemir
Für den agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, ist die Erklärung der Rundfunkkommission eine schallende Ohrfeige für Agrarminister Cem Özdemir. Denn sie mache deutlich, dass nicht der Bund die Gesetzgebungs- und Aufsichtszuständigkeit für Werbeschranken im Rundfunk hat, sondern die Länder. „Offenbar braucht Cem Özdemir Nachhilfe in Sachen Föderalismus“, konstatiert Stegemann.
Nach seiner Auffassung wird immer offensichtlicher, dass der Minister entscheidende Akteure bei seinen Gesetzgebungsvorhaben nicht einbezieht. So habe schon die von Cem Özdemir angekündigte Mehrwertsteuersenkung auf Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte keine Mehrheit beim Koalitionspartner FDP gefunden. Stegemann warnt deshalb: „Wenn der Bundesernährungsminister nicht zügig seinen Politikstil ändert, werden wir bald auf vier verlorene Jahre für die Ernährung und Landwirtschaft in Deutschland zurückblicken.“
Bei Überschreitung der WHO-Richtlinien soll Werbeverbot gelten
Der Gesetzentwurf des BMEL sieht ein Verbot für an Kinder gerichtete Werbung vor, wenn diese bestimmte Grenzwerte bei den Zucker-, Salz- und Fettgehalten überschreiten. Die Richtschnur dafür sollen die Anforderungen des Nährwertprofilmodells der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sein.
Um Kinder zu schützen, soll Folgendes nicht mehr zulässig sein:
- An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt in allen für Kinder relevanten Medien.
- An Kinder gerichtete Außenwerbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt.
- Aufgrund des Werbeumfeldes oder des sonstigen Kontextes an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt,
- wenn sie zwischen 6 und 23 Uhr betrieben und damit bewusst in Kauf genommen wird, dass sie regelmäßig insbesondere auch von Kindern wahrgenommen wird bzw. wahrgenommen werden kann,
- wenn sie im Kontext mit auch Kinder ansprechenden Inhalten betrieben wird,
- wenn sie in Form von Außenwerbung im Umkreis von 100 Metern betrieben wird zu Schulen, Kindertageseinrichtungen, Spielplätzen oder Freizeiteinrichtungen, die ihrer Art nach oder tatsächlich vor allem von Kindern besucht werden.
- An Kinder gerichtetes Sponsoring für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt.