Das Bundeskabinett hat heute eine von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eingebrachte Änderung des Agrarstatistikgesetzes verabschiedet. Damit ist die Voraussetzung für die Landwirtschaftszählung, die 2020 auch in Deutschland stattfinden soll, geschaffen, heißt es im BMEL. „Umfassende, verlässliche und aktuelle Zahlen zu den Strukturen unserer landwirtschaftlichen Betriebe zu haben, ist entscheidend. Sie sind unerlässliche Basis, um zielgerichtete Entscheidungen zu treffen sowie insgesamt einen guten politischen Rahmen für die Branche zu setzen“, teilte Klöckner nach der Verabschiedung mit. Sie wolle damit eine faktenbasierte Politik machen und sich nicht von Stimmungen leiten lassen. „Die Öffentlichkeit, politische Entscheidungsträger, Wissenschaftler und nicht zuletzt die Agrarwirtschaft haben ein berechtigtes Interesse daran“, begründete Klöckner das Vorhaben.
Daten zu Flächen, Tierbeständen, Pachtpreisen und Hofnachfolge gefragt
Entsprechend einer Empfehlung der Welternährungsorganisation FAO werden im Jahr 2020 Landwirtschaftszählungen nicht nur in Deutschland, sondern in der Europäischen Union und weltweit durchgeführt. Die Gesetzesänderung legt unter anderem fest, welche Informationen bei den landwirtschaftlichen Betrieben abgefragt werden. Dazu zählen laut BMEL Daten zu den bewirtschafteten Flächen, Tierbeständen, Stall- und Weidehaltung, Pachtpreisen, der Hofnachfolge oder Ausbringung und Lagerung von Wirtschaftsdünger. Das Agrarstatistikgesetz soll noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gebracht werden. Damit will das BMEL den Statistischen Ämtern in Bund und Ländern Zeit geben, sich auf die Erhebung vorzubereiten.
FDP will sich für freiwillige Datenerhebungen einsetzen
Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Dr. Gero Hocker, kritisierte die verpflichtende Landwirtschaftszählung. „In Zeiten, in denen der Datenhunger von Tech-Unternehmen zunehmend in der Kritik steht, beschwert sich offenbar niemand über die Datensammelwut des Staates“, sagte er. 286.000 Landwirte würden per Gesetz zur Auskunft verpflichtet, ohne dafür einen Gegenwert zu erhalten, so Hocker weiter. Er räumte zwar ein, dass Transparenz auch Vertrauen bringe. Ihn stört jedoch die Verpflichtung. „Daher ist es an der Zeit, die Auskunftspflicht zu einer freiwilligen Auskunft werden zu lassen und bürokratischer Erhebungen ohne Mehrwert abzuschaffen“, sagte er.