Am Freitag hatten Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen im Bundesrat einen Antrag zum Umgang mit dem Wolf eingebracht, der u.a. eine leichtere Entnahme von Problemwölfen enthält. Als überflüssig wertet NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller den Vorschlag, weil Wölfe mit auffälligem Verhalten schon heute unter der momentanen Rechtslage entnommen werden dürften. Zudem sei auffälliges Verhalten der absolute Ausnahmefall, meint er.
Erleichterte Entnahmen brächten keinerlei Gewinn beim Herdenschutz, und das sollte den Tierhaltern und der Gesellschaft auch nicht vorgegaukelt werden, so der Tierschützer weiter. „Wir begrüßen das Bestreben der Länder, die Weidetierhaltung zu unterstützen, sofern es kein Lippenbekenntnis bleibt. Die Anwesenheit des Wolfes verlangt von den Tierhaltern einen erhöhten Arbeitsaufwand – welcher entschädigt werden muss, gerade wenn die Schäfer auch in Zukunft noch wichtige Leistungen für Natur und Gesellschaft erbringen sollen“, so Miller. „Das ist jedoch nur mit fachgerechtem Herdenschutz möglich.“
NABU-Bundesverband und NABU Niedersachsen appellieren an die Länder – und hier auch Niedersachsen - ihre Kapazitäten für die Bearbeitung von Herdenschutz- und Kompensationsanträgen personell und strukturell auszubauen.