Einer Änderung für den Schutzstatus des Wolfes im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie ist derzeit nicht geplant. Das stellte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella in Brüssel klar.
Laut Vella hat eine Überprüfung der FFH-Richtlinie ergeben, dass innerhalb des geltenden Rechtsrahmens Wölfe unter bestimmten Bedingungen entnommen werden dürfen. Die Kommission habe sich entschlossen, ihre Bemühungen auf eine weitere Verbesserung der Umsetzung der Richtlinie zu konzentrieren. Zu diesem Zweck sei ein Aktionsplan für Natur, Mensch und Wirtschaft angenommen worden, der Maßnahmen zur Bewältigung von Konflikten im Zusammenhang mit der Erhaltung der Wolfspopulationen enthalte.
Die Mitgliedstaaten und Regionen fordert der Malteser in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, die im Rahmen der EU-Instrumente verfügbaren Mittel auszuschöpfen, um operative Lösungen für den Umgang mit Problemwölfen zu finden.
Vella versicherte, dass sich seine Behörde durchaus bewusst sei, welche Herausforderungen die Wiedereinführung von Wölfen mit sich bringe. Brüssel wolle die Mitgliedstaaten deshalb bei der Ermittlung und Umsetzung praktikabler Lösungen unterstützen.
Erst Ende August hatten sich die Abgeordneten des EU-Landwirtschaftsausschusses mehrheitlich für ein flexibleres Wolfsmanagement und eine entsprechende Überarbeitung der FFH-Richtlinie ausgesprochen.