Bei der Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) sieht das Bundeslandwirtschaftsministerium fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten „Licht und Schatten“. Zwar habe die Umsetzung in Deutschland und den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union inzwischen klare Fortschritte gemacht, erklärte der Leiter des Referates „Europäische und Internationale Waldpolitik“, Matthias Schwoerer, kürzlich auf der Tagung „Holzhandel und Walderhaltung“ am Thünen-Institut (TI) in Hamburg. Die gleichmäßige Anwendung der Vorschriften innerhalb der EU bleibe aber eine Herausforderung.
Auch der Leiter des für Holzhandelsregelungen zuständigen Referates bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Jörg Appel, berichtete sowohl von Umsetzungsproblemen als auch Fortschritten. Nur ein Viertel der von der BLE durchgeführten Kontrollen sei ohne Beanstandungen. Häufig fehlten Unterlagen. Die Prüfungen entfalteten aber Wirkung, was sich bei Nachprüfungen zeige.
Tobias König vom Discounter Lidl berichtete von einer erheblich gestiegenen Sensibilisierung für die Thematik bei Handelsunternehmen und in den Produzentenländern. Allerdings machte Indra van Gisbergen von der Umweltorganisation „Forests and the European Union Resource Network“ (FERN) Korruption und mangelnden politischen Willen als wesentliche Hindernisse für den legalen Holzeinschlag und eine nachhaltige Holznutzung in den Tropenholz exportierenden Ländern aus.
Das TI verwies am vergangenen Donnerstag im Rückblick auf die Tagung auf die von ihm durchgeführte Befragung zu den Auswirkungen der EUTR in Deutschland. Demnach sind viele kleine und branchenfremde Marktteilnehmen bislang noch nicht über die EUTR aufgeklärt. Von den informierten Marktteilnehmern hätten 32 % ihre Handelspartner aus Exportländern gewechselt, weitere 17 % hätten ihr Sortiment angepasst und zum Beispiel auf den Bezug von Teak-Holz verzichtet. Die EU-Holzimporte seien seit Einführung der EUTR gestiegen. Eine Aussage zur Handelsentwicklung speziell bei Tropenholz sei aber noch nicht möglich.
Die EUTR verbietet seit März 2013 das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag in der EU. In Deutschland wird die EU-Verordnung durch das Holzhandelssicherungsgesetz umgesetzt.