Die Linke hält angesichts zunehmender Extremwetterereignisse eine Anpassung des Pachtvertragsrechts für nötig. Die Herausforderungen des Klimawandels seien auch Aufgabe der Bodeneigentümer und Verpächter, so die Argumentation. Agrarbetriebe sollen die Verluste etwa bei Dürren nicht alleine tragen müssen.
Die Bundesregierung müsse in Zeiten des beginnenden Klimawandels auch das Pachtvertragsrecht anpassen, forderte die agrarpolitische Sprecherin der Linken Kirsten Tackmann. Die Bundesregierung solle dafür einerseits einen Vorschlag vorlegen, wie zukünftig verhindert werde, dass die Agrarbetriebe sämtliche Verluste allein tragen müssen. „Wir brauchen Regelungen, die Eigentümer_innen und Verpächter_innen landwirtschaftlichen Bodens zur Mitverantwortung verpflichten“, sagte Tackmann. Gleichzeitig sollten Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel fester Bestandteil von Vereinbarungen von Pachtverträgen werden.
Für ihre Forderung hat die Linke eine rechtliche Prüfung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages angefordert. „In der von uns initiierten rechtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass es für eine Anpassung der Pachteinnahmen zwingend notwendig ist, dass die Bundesregierung die klimawandelbedingten Extremwettererscheinungen wie Dürre, Starkregen, Hagel und Orkanböen als eine Änderung der Ausgangslage anerkennt, die nachhaltig die Situation der Landwirtinnen und Landwirte beeinflusst“, erläuterte Tackmann weiter. Das gelte selbstverständlich auch für die Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH BVVG und deren Pachtflächen, fügte sie weiter an. Aus Sicht von Tackmann besteht aufgrund des zu erwartenden steigenden Risikos für Extremwettererscheinungen dringend strategischer Anpassungsbedarf.
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