Die Fraktion Die Linke interessiert sich dafür, inwiefern Dritte bei der Erstellung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Fleischgesetzes, des Tierzucht- sowie des Etikettierungsgesetzes involviert waren. Aus diesem Grund wollen die Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Stellungnahmen oder sonstige Schreiben zu dem Gesetzesvorhaben eingegangen sind und nach welchen Kriterien die Beteiligung von Zentral- und Gesamtverbänden sowie von Fachkreisen und externen Dritten bestimmt wurde.
Die Linken kritisieren, dass es Einflussnahmen von Interessenvertreter auf den Inhalt eines Gesetzentwurfes nicht nur im Bundestag gebe, sondern auch beim Verfassungsorgan Bundesregierung, etwa in den einzelnen Bundesministerien. Dort hätten Verbände und sonstige Personen außerhalb der Bundesregierung Möglichkeiten der Beeinflussung des Inhalts der gesetzlichen Regelungsvorschläge.
Grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und die Kenntnis, Abwägung und ggf. Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen und enthaltenen alternativen Formulierungen nicht falsch, sondern ganz im Gegenteil sogar wichtig. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein.