Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits 2016 die Regelungen zur Strafbarkeit von Verstößen gegen die Etikettierungsvorschriften für Rindfleisch für verfassungswidrig erklärt hat, ist nun das Rindfleischetikettierungsgesetz entsprechend geändert worden.
Der Bundesrat erhob am vergangenen Freitag erwartungsgemäß keinen Einwand dagegen, dass die bisherigen Straftatbestände zu Ordnungswidrigkeiten abgestuft werden. Unter Anhebung des bisherigen Bußgeldrahmens werden diese in das Rindfleischetikettierungsgesetz aufgenommen; gleichzeitig wird die Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung aufgehoben.
Nur geringen Anpassungsbedarf sieht die Länderkammer im Hinblick auf den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Änderung des Fleischgesetzes. Mit der Vorlage sollen vor allem neue Vorgaben der Europäischen Union zur Klassifizierung von Schlachttieren in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu gehört eine Präzisierung darüber, welche Personen mittels welcher Klassifizierungsmethoden die Einstufung von Schlachtkörpern von Rindern, Schweinen und Schafen durchführen dürfen.
Ziel der Änderungen ist unter anderem, die Ausbildung im Praxisbetrieb zu verbessern, beispielsweise indem die intensive Beaufsichtigung durch einen bereits zugelassenen Klassifizierer gewährleistet wird, der bei Ungenauigkeiten sofort einschreiten kann. Der Bundesrat spricht sich in seiner Stellungnahme dafür aus, dass der bisherige Zeitraum von zwei Jahren, innerhalb derer ein Klassifizierer einen Fortbildungskurs mit anschließender Prüfung absolvieren muss, nicht auf drei Jahre verlängert wird, wie es im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen ist.