Die Bundesregierung hat die nationale Förderung des ländlichen Raumes mit der Reform der Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK) neu justiert. Heraus gekommen sind kleine Änderungen, die die ländliche Infrastruktur und den Vertragsnaturschutz betreffen. Die große Reform bleibt aus.
Im Zuge der Neuregelungen zum November 2016 berichtet die Bundesregierung auch über Änderungen bei der nationalen Förderung des ländlichen Raumes. Das geänderte Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK) ist allerdings schon am 15. Oktober in Kraft getreten.
Damit hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Fördermöglichkeiten im Bereich des Klima- und Naturschutzes, insbesondere der Vertragsnaturschutz und die Landschaftspflege, erweitert. Das nutze der Natur- und Umwelt sowie den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gleichermaßen, heißt es dazu beim BMEL. Konkret umfasst das Gesetz nun nachfolgende Punkte, die auf Formulierungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums zurückgehen:
- Förderung der Infrastruktur z. B. durch Investitionen:
- in nicht landwirtschaftliche Kleinstbetriebe, die wichtige Beiträge zur Grundversorgung der Menschen in sehr abgelegenen ländlichen Gebieten leisten - beispielsweise Lebensmittelläden oder Handwerker.
- um Einrichtungen zu schaffen, mit deren Hilfe die Grundversorgung verbessert werden kann,
- zugunsten des ländlichen Tourismus.
- Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege
Mit der Neuregelung des GAK-Gesetzes hat sich die Bundesregierung auf einen Minimalkonsens geeinigt. Ursprünglich sollte die Förderung zu einer Gemeinschaftsaufgabe für den ländlichen Raum umbenannt und vollkommen neu strukturiert werden. Die GAK gilt als das wichtigste nationale Förderprogramm für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum. Zusammen mit den Ländermitteln betragen die Gesamtmittel über eine Milliarde Euro pro Jahr. Im Bundeshaushalt 2017 sind für die GAK 765 Millionen Euro vorgesehen.