Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro. Zum 1. Juli 2021 wird er auf brutto 9,60 Euro pro Stunde, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin mit einer Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 9,35 Euro brutto.
Heil will ab 2023 einen Mindestlohn von 12 Euro erreichen. „Fünf Jahre nach der Einführung entspricht der Mindestlohn immer noch 46 Prozent des Durchschnittseinkommens“, sagte er. „Ich halte 12 Euro dann für ein erreichbares Etappenziel.“ Er setze darauf, dass 2022 die Pandemie und die Wirtschaftskrise soweit überwunden seien, dass so ein Schritt dann richtig sei.
Künftig könnten auch geplante EU-Regeln Deutschland zwingen, das System anzupassen und die Mindestlöhne weiter anzuheben. Den Entwurf einer Richtlinie mit neuen Vorgaben stellte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel vor. „Der heutige Vorschlag soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer in der EU durch faire Mindestlöhne geschützt sind, so dass sie ein
anständiges Einkommen verdienen können, wo immer sie sind“, sagte EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis.
Als „Richtschnur“ sieht die EU-Kommission, dass Geringverdiener überall in der EU mindestens 50 Prozent des Durchschnittslohns oder 60 Prozent des sogenannten Medianlohns im eigenen Land bekommen. In Deutschland liegt der Mindestlohn nach Angaben der Kommission zumindest derzeit deutlich unter den genannten Werten.
Über den Vorschlag müssen nun die EU-Staaten und das Europaparlament beraten. Es könnte allerdings auch noch Jahre dauern, bis er in Kraft tritt.