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Negativliste beim aktiven Landwirt soll wegfallen

Die Prüfung der sogenannten „Negativliste“ beim aktiven Betriebsinhaber soll im neuen Antragsjahr für die EU-Flächenförderung wegfallen. Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach bereits am 23. März darüber entscheiden. Mehr als 70.000 Landwirte könnten so von den Nachweispflichten entlastet werden.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Prüfung der sogenannten „Negativliste“ beim aktiven Betriebsinhaber soll im neuen Antragsjahr für die EU-Flächenförderung wegfallen. Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach bereits am 23. März darüber entscheiden.


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Der Stellvertretende DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling schätzt, dass dadurch mehr als 70.000 Landwirte von Nachweispflichten entlastet werden.


Erhebliche Probleme hat der Bauernverband allerdings mit der ebenfalls vorgesehenen „Pflugregelung“ beim Dauergrünland. Danach soll künftig allein das Pflügen für die Unterbrechung der fünfjährigen Entstehungsphase des Dauergrünlandstatus maßgeblich sein.

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