Nur geringfügig ändern sich im neuen Jahr die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Alterskasse. Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mitteilte, sinkt der Beitrag im Westen zum 1. Januar 2021 um 3 € auf monatlich 258 €. In den neuen Ländern müssen die Beitragszahler dagegen 1 € mehr berappen. Dort liegt der Alterskassenbeitrag künftig bei monatlich 245 €.
Der Einheitsbeitrag wird jährlich vom Bundesarbeitsministerium festgesetzt. Der vom Unternehmer zu zahlende Beitrag für einen mitarbeitenden Familienangehörigen beträgt weiterhin die Hälfte des Unternehmerbeitrages und somit ab 1. Januar 129 € im Westen und 122,50 € im Osten. Die Beitragszuschusshöhen werden entsprechend angepasst. Sie betragen bis zu 155 € in den alten und höchstens 147 € in den neuen Ländern.
Ab dem 1. April 2021 ändern sich die Einkommensgrenzen für einen Zuschussanspruch. Über Details will die SVLFG rechtzeitig informieren.