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Niedersachsen will Landwirte auf dem Bodenmarkt stärken

Der niedersächsische Landtag hat das Gesetz über Grundstücksgeschäfte in der Landwirtschaft beschlossen. Es verbessert den Zugang von Landwirten zu Kauf- und Pachtflächen.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein verbesserter Zugang von Landwirten zu Kauf- und Pachtflächen ist das Ziel des „Niedersächsischen Gesetzes über Grundstücksgeschäfte in der Landwirtschaft“ (NGrdstLwG), das der Landtag in Hannover vergangene Woche beschlossen hat.

Mit dem Gesetz werden die Freigrenzen für die Genehmigungspflicht von land- und forstwirtschaftlichem Flächenerwerb, für die Anzeigepflicht von Landpachtverträgen und für die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts auf 0,5 ha abgesenkt.

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Für die Genehmigungspflicht von Flächenerwerben liegt die Freigrenze bisher bei 1 ha, für die Anzeigepflicht von Landpachtverträgen und die Grundstücksmindestgröße für die Ausübung des Vorkaufsrechts bei 2 ha.

Damit Freigrenzen nicht umgangen werden können, werden genehmigungsfreie Rechtsgeschäfte des Veräußerers aus den letzten drei Jahren zusammengerechnet.

Gestärkt wird das Vorkaufsrecht der Siedlungsunternehmen bei Veräußerungen an Nichtlandwirte. Anstatt wie bisher innerhalb der gesetzlichen Drei-Monats-Frist einen aufstockungsbedürftigen Landwirt zu suchen, kann die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) die landwirtschaftliche Fläche bevorraten und innerhalb von sechs Jahren an einen Landwirt verwerten. Damit soll eine nachhaltige Agrarstrukturentwicklung im öffentlichen Interesse ermöglicht werden.

Verfassungskonformität „nicht ganz einfach“

„Mit der Neuregelung treten wir dem Aufkauf landwirtschaftlicher Flächen durch Investoren entgegen“, erklärte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Sie betonte, der Zugang zu Flächen über Kauf und Pacht sei elementar für die Landwirtschaft. Davon hänge die Entwicklungsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in Niedersachsen ab.

Der Ministerin zufolge ist der Ansatz „konform mit unserem Grundgesetz und den Prinzipien unserer sozialen Marktwirtschaft“.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Marco Mohrmann räumte ein, es sei „nicht ganz einfach, verfassungskonform zu bleiben und gleichzeitig regulierend in das Marktgeschehen in gesellschaftspolitisch gewünschter Form einzugreifen“. Allerdings werde es mit dem neuen Gesetz für nichtlandwirtschaftliches Kapital schwieriger, Landwirtsfamilien am Grunderwerb zu hindern.

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