Die Waldbesitzer in Niedersachsen klagen nach wie vor über erhebliche Belastungen durch die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-(FFH) Richtlinie.
Für Kleinwaldbesitzer bedeuteten die Bewirtschaftungseinschränkungen de-facto eine Enteignung, monierte der Präsident des Niedersächsischen Waldbesitzerverbandes, Norbert Leben. Die rechtliche Sicherung der FFH-Gebiete werde seit Jahren ohne Anerkennung ihrer Einwände vom Umweltministerium betrieben. Dabei gehe es den Waldbesitzern nicht um das „ob“ der Unterschutzstellung, sondern das „wie“.
Naturschutz müsse wirtschaftlich darstellbar sein, so Leben. Die wirtschaftlichen Folgen für Waldbesitzer würden aber, trotz anderslautender Bekundungen, nicht berücksichtigt. Dabei sei das von der EU ausdrücklich gefordert. Auch der 2018 vom Landwirtschaftsministerium herausgegebene Praxisleitfaden habe daran nichts geändert.
Die niedersächsischen FFH-Gebiete wurden dem Verbandspräsidenten zufolge ohne die Einwilligung der Eigentümer der Europäische Union gemeldet, darunter 137 400 ha Wald und jeder zweite Hektar davon in Privathand. Ökonomisch erfolgreiches Handeln sei für die betroffenen Fortbesitzer unter den gegebenen Umständen aber kaum noch möglich.