Der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN) drängt auf die Einführung eines Wolfsmanagements, das auch eine quotenbasierte Schutzjagd umfasst.
In einer an die Landesregierung in Hannover übersandten Resolution weist der Zentralverband darauf hin, dass der deutsche Wolfsbestand jährlich um rund 30 % wachse und bereits bei mehr als 1.000 Individuen liege. Damit verbunden sei ein hohes Maß an Nutztierrissen. Gleichzeitig gebe es erhebliche Schwierigkeiten bei der Entnahme einzelner verhaltensauffälliger Wölfe und eine zunehmende Gefährdung anderer gefährdeter Arten. Vor diesem Hintergrund lasse die Jagdpachtbereitschaft in Wolfsgebieten spürbar nach.
„Politischer Einsatz sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene muss jetzt endlich Platz greifen, um ein aktives Bestandsmanagement voranzubringen“, forderte ZJEN-Präsident Hans-Heinrich Ehlen. Notwendig ist nach seiner Ansicht vor allem eine quotenbasierte Schutzjagd, wie sie in Finnland, Schweden oder Frankreich längst praktiziert werde.
Unterdessen haben der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies und der schleswig-holsteinische Landwirtschaftsminister Jan-Philipp Albrecht vergangene Woche in Brüssel Gespräche über den Herdenschutz an den Deichen geführt. Dabei habe Einvernehmen darüber geherrscht, dass an den Deichen Vorschriften über wolfsabweisende Zäune nicht angewandt werden könnten, da eine solche Regelung nicht verhältnismäßig sei. Im Anschluss bezeichnete Albrecht die dabei gewonnenen Erkenntnisse als „gutes Signal für die Tierhalter“, die im Falle eines Wolfsrisses weiter ihre Ausgleichszahlungen erhalten würden und gleichzeitig weniger zäunen müssten.
Günstiger Erhaltungszustand
Die im Zentralverband organisierten Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer verlangen in ihrer Resolution auch, dass das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Bundesumweltministerium offiziell den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes feststellen. Damit verbunden wird eine Initiative zur Änderung des Schutzstatus des Wolfes, also eine Überführung des Wolfes in der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie aus Anhang IV in den Anhang V.
Der Verband will außerdem die Festlegung eines „Akzeptanzbestandes“ durch den Bund und die betroffenen Länder, eine Festlegung von Gebieten, in denen Wölfe nicht toleriert werden können sowie die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zur Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht, um jagdrechtliche Instrumente für ein Bestandsmanagement nutzen zu können.