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topplus Neues Gesetz

Niedersächsischer Weg: Auch Verbraucher finanzieren Randstreifen

Ein höheres Wassergeld finanziert die Extensivierung von Gewässerrandstreifen.

Lesezeit: 1 Minuten

„Nicht warten, bis Gesetze die Landwirte mit Umweltauflagen überrollen, sondern selber mitgestalten!“ - dafür setzt sich derzeit das Landvolk in Niedersachsen ein. Für den „Niedersächsischen Weg“ hat die Landesregierung gemeinsam mit Umweltverbänden, Landvolk, Kommunen u.a. Anfang September einen Gesetzentwurf erarbeitet, der nun in der parlamentarische Beratung und Verbandsanhörung geht. Möglicherweise tritt das Gesetz dann bereits Anfang 2021 in Kraft.

Kern des Niedersächsischen Weges ist aus Sicht der Landwirte die faire Entschädigung für Umweltauflagen, z.B. über den Erschwernisausgleich. Das Land will durch Auflagen entstehende Mindererträge erstatten, wie sie z.B. durch den vorgesehenen Pflanzenschutz- und Düngeverzicht an einem 3 m breiten Randstreifen entlang von Gräben und Bächen entstehen.

Die Landesregierung rechnet mit 15 Mio. € pro Jahr an Ausgleichsleistungen, finanziert u.a. über eine Anhebung der Gebühren für Wasserentnahmen. Die Wasserversorger werden die Gebührenerhöhung an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher „weiterreichen“. Hier sei mit einer Mehrbelastung von rund 3,30 € pro Einwohner/in und Jahr zu rechnen, so das Umweltministerium in Niedersachsen.

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