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Noch mehr Geld im Liquiditätshilfeprogramm übrig

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat die erste Runde an Liquiditätshilfen an die Antragsteller ausgezahlt. Bis zum 22. März gibt es noch die Möglichkeit Anträge für das Restgeld aus dem ersten EU-Hilfspaket zu stellen. Es ist noch mehr übrig als ursprünglich angenommen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat die erste Runde an Liquiditätshilfen an die Antragsteller ausgezahlt. Bis zum 22. März gibt es noch die Möglichkeit Anträge für das Restgeld aus dem ersten EU-Hilfspaket zu stellen. Es ist noch mehr übrig als ursprünglich angenommen.


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Für alle bewilligten Anträge der ersten Antragsphase hat die BLE eine Beihilfesumme von rund 51 Mio. € ausgezahlt, teilt die BLE in dieser Woche mit. Eine Zahl von 7.830 Anträgen waren eingegangen, davon erfüllten jedoch nur 7.020 Anträge die Voraussetzungen für den Erhalt einer Liquiditätsbeihilfe. Die meisten Gesuche kamen aus Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.


Neue Anträge können in der laufenden zweiten Antragsphase noch bis zum 22. März 2016 gestellt werden. Da bisher nur 51 Mio. € ausgezahlt wurden, stehen für die zweite Antragsphase noch rund 18 Mio. € zur Verfügung. Das ist fast doppelt so viel als Anfang des Jahres noch angenommen. Deutschland hatte von den 500 Mio. € umfassenden EU-Hilfspaket im Herbst 2015 eine Summe von 69,2 Mio. € bekommen und diese in ein Liquiditätsprogramm gesteckt.


Sollte in der zweiten Antragsrunde die Summe der zu bewilligenden Beihilfen höher sein als die dafür zur Verfügung stehenden Mittel, werden alle Zuschüsse dieser Antragsrunde anteilsmäßig gekürzt, teilt die BLE weiter mit. Antragsberechtigt sind nach wie vor Milch- und Fleischerzeuger, die zur Sicherung ihrer Liquidität ein Darlehen aufgenommen haben und einen Preisrückgang für ihre Produktion von 19 Prozent nachweisen können.


Die bisher verhaltene Beteiligung an dem Programm liegt laut dem Deutschen Bauernverband (DBV) an den strengen Vorgaben für die Genehmigung von Anträgen. Ablehnungen erfolgten, wenn die Voraussetzungen für die Beihilfegewährung nicht erfüllt waren, so beispielsweise ein nicht nachgewiesener Preisrückgang von 19 Prozent oder die Vorlage von Darlehensverträgen, die nicht der Verordnung entsprachen.

 

Die Verteilung der Anträge aus den Bundesländern gestaltete sich laut BLE wie folgt:

 

                                       Anträge                       Beantragte Beihilfe

                                                                           (gerundet in Mio. Euro)


 

·Bayern                          2.499 (2.109 Milch)                17,0

·Niedersachsen             1.894 (1.453 Milch)                14,0

·NRW                            1.203 (813 Milch)                   8,6

·Schleswig-Holst.           687 (607 Milch)                   5,0

·Baden-Württ.                642 (470 Milch)                   4,6

·Hessen                          194 (176 Milch)                   1,2

·Rheinland-Pfalz             164 (153 Milch)                   1,2

·Sachsen                         111 (104 Milch)                   0,976

·Mecklenburg-Vorp.      109 (101 Milch)                   0,976

·Thüringen                      108 (98 Milch)                     0,979

·Sachsen-Anhalt             107 (88 Milch)                     0,999

·Brandenburg                    84 (81 Milch)                     0,783

·Saarland                           22 (22 Milch)                     0,185

·Stadtstaaten                      6 (4 Milch)                       0,050

Gesamt                              7.830 (6.279 Milch)            56,5


Zu den Antragsformularen der BLE geht es hier.


Hintergründe:






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