Das Land Nordrhein Westfalen fordert mit einem Antrag im Bundesrat eine bessere Kennzeichnung für Lebensmittel, die Eier enthalten. Die Verbraucher sollen auch bei verarbeiteten Produkten erkennen, aus welcher Haltung die verwendeten Eier stammen. Der Bundesrat soll nächste Woche darüber beraten.
„Über die Kennzeichnung mit den Ziffern 0, 1, 2, 3 ist ein für Verbraucher bekanntes und eingängiges System der Kennzeichnung geschaffen. Dies sollte auch für die Herstellung von Lebensmitteln mit der Zutat Ei verpflichtend geregelt werden“, schreibt NRW in seiner Begründung für den Antrag im Bundesrat. In einem ersten Schritt könne eine nationale Regelung ausreichend sein. Der Bund müsse sich aber auf EU-Ebene für eine EU-weite Regelung einsetzen, heißt es weiter.
Aus Sicht der Antragsteller ist „keine Mehrbelastung der Wirtschaft durch ein solches System der Kennzeichnung zu erwarten, da die zu verarbeitende Ware zumeist in großen Chargen gehandhabt wird und die Herkunft der Eier und der Haltungsformen belegt sind.“ Einige Unternehmen geben entsprechende Hinweise bereits auf freiwilliger Basis. NRW fordert jedoch eine verpflichtende Kennzeichnung. Damit könne den Verbraucherwünschen nach mehr Information besser Rechnung getragen werden. Außerdem würde mit einer solchen Kennzeichnung die Tierhaltungssituation verbessert, heißt es in dem Antrag weiter. Bei der nächsten Sitzung des Bundesrates am 18. März will NRW seinen Antrag im Plenum vorstellen.