Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat sich zuletzt für Änderungen an der geplanten Reform der EU-Ökoverordnung stark gemacht. Den heute im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments zur Verabschiedung anstehenden Entwurf hält er nicht für ausgereift. Die Biobrache hofft auf den Einfluss des Ministers.
Am heutigen Mittwoch fällt eine weitere Vorentscheidung zur Reform der EU-Ökoverordnung. Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments (EP) soll dem zwischen Kommission, Rat und Parlament bisher ausgehandelten Entwurf zustimmen. Die Biobranche schaut mit Skepsis nach Brüssel, da ihr einige Formulierungen, vor allem die Haftung für Pflanzenschutzmittelrückstände, im neuen Biorecht zu weit gehen. „EU-Rat und -Parlament haben es in über dreieinhalb Jahren Verhandlung nicht geschafft, ein besseres Bio-Recht als das bestehende zu erarbeiten. Wir stehen dem neuen Bio-Recht äußerst kritisch gegenüber“, sagte Jan Plagge, Präsident von Bioland. Mit Blick auf die Neuregelungen zu Pestizidrückständen fordert Bioland: „Es darf keine bürokratische Mehrbelastung der Betriebe durch sinnlose neue Verwaltungsverfahren geben.“ Der größte Anbauverband hofft immer noch auf Änderungen, die vor den abschließenden Beratungen der EU-Agrarminister im Agrarrat und im Europäischen Parlament noch gemacht werden müssten.
Nach den Agrarministern der Länder und dem Bundesumweltministerium hat sich das Bundeslandwirtschaftsministerium allerdings mittlerweile auf die Seite der Ökolandwirte geschlagen. Am Montag dieser Woche hatte sich das BMEL bei der Abstimmung über den Reformentwurf im Sonderausschuss Landwirtschaft enthalten. „In einigen Bereichen bleibt die neue Verordnung aber hinter den deutschen Ansprüchen zurück. Deshalb konnte Deutschland dem Verordnungsvorschlag nicht zustimmen“, begründet ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) gegenüber top agrar die derzeitige Haltung des Hauses. Viele der von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt eingebrachten Punkte seien in den Kompromisstext eingearbeitet, heißt es weiter. Der Rechtsrahmen für den Ökolandbau dürfe das dynamische Wachstum der Branche nicht ausbremsen, so das BMEL.
Schmidt hat sich bisher mehrfach für eine Verschiebung der Abstimmung der Ökoverordnung eingesetzt. Sollte das neue EU-Biorecht von allen Instanzen verabschiedet werden, gilt es ab Januar 2021. Auf nationaler Ebene lässt sich dann daran auch wenig ändern. Denn die EU-Ökoverordnung sowie die dazugehörigen Durchführungsverordnungen entfalten unmittelbare Wirksamkeit in allen Mitgliedstaaten der EU.