In Frankreich hat Landwirtschaftsminister Stéphane Travert angekündigt, den unter Hitze und Dürre leidenden Landwirten durch Zuschüsse für den Transport von Futtermitteln unter die Arme zu greifen. Beihilfen zum Heutransport sollten dafür sorgen, dass insbesondere die viehintensiven Regionen ihren Bedarf decken könnten, sagte der Minister kürzlich. Zudem werde es Steuererleichterungen und die Möglichkeit zur Stundung von Sozialabgaben geben.
Laut Travert wird Frankreich zudem auf die in der vorvergangenen Woche durch Brüssel genehmigten Unterstützungsmaßnahmen zurückgreifen und Beihilfen vorzeitig auszahlen sowie Greening-Auflagen lockern; Details dazu würden aber voraussichtlich erst im September vorliegen.
Der französische Bauernverband (FNSEA) und der kleinere Landwirtschaftsverband Coordination Rurale (CR) forderten indes, unverzüglich Vorgaben bezüglich der Bodenbedeckung auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) und bei Zwischenfrüchten auszusetzen. Laut Darstellung der Bauernvertreter stehen die französischen Landwirte vor der Wahl, entweder den Vorgaben zu folgen und Saatgut ohne Aussicht auf Erfolg auszubringen, oder gegen die Auflagen zu verstoßen und keine Bodendeckung zu säen.
Trotz wiederholter Anfragen aus dem Berufsstand habe das Ministerium immer noch nicht signalisiert, wie es die Situation bewerte. Einig waren sich FNSEA und CR auch in der Forderung, die Beihilfen bis zu einer Höhe von 90 % vorzeitig auszuzahlen.
Anerkennung als Naturkatastrophe
Nach dem Willen des kleineren Landwirtschaftsverbandes sollten zudem die herrschenden Wetterbedingungen in den am stärksten betroffenen Regionen schon jetzt als „höhere Gewalt“ und „Naturkatastrophe“ anerkannt werden. Zudem müssten insbesondere für den Kauf von Futtermitteln zusätzliche Gelder bereitgestellt werden.
Sollten sich die Hitze und die Dürre noch länger fortsetzen, sieht die CR den Staat in der Pflicht, außerordentliche Beihilfen zu zahlen. Diese seien nach europäischem Recht bei Naturkatastrophen und schweren wirtschaftlichen Störungen auch über der De-minimis-Grenze legal.
„Unerlässlich“ ist es nach Ansicht der CR auch, die Kapazitäten zur Wasserspeicherung und Bewässerung weiterzuentwickeln. Die „ideologische Verblendung“ in Bezug auf die Möglichkeiten der Bewässerung stehe der Anpassung an den Klimawandel entgegen.