Wird aus dem Ende mit Schrecken bei der Pauschalierung ein Schrecken ohne Ende? Die „Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission“ hat die Bundesregierung aufgefordert, die neuen Vorschriften für die Pauschalierung näher zu begründen. Unter anderem will sie wissen, warum die Große Koalition nicht die Grenze bei einem Wirtschaftswert von 25.000 € oder einem Gewinn von 60.000 €/Wirtschaftsjahr gezogen habe.
Zur Erinnerung: Im Dezember hatte die Große Koalition im Jahressteuergesetz festgelegt, dass Betriebe mit einem Umsatz von 600.000 €/Kalenderjahr (netto) nicht mehr pauschalieren dürfen. Sie müssen zwangsläufig in die Regelbesteuerung wechseln. Die Regelung soll ab dem 1.1.2022 gelten.
Streit schwelt seit Jahren
Ganz freiwillig war der Schritt der Regierung nicht. Viel mehr hofft Berlin, mit den schärferen Regeln Brüssel milde zu stimmen. Denn die EU wirft Deutschland vor, dass hierzulande zu viele Betriebe pauschalieren. Dabei sei die Pauschalierung nur als Ausnahme für kleine Betriebe gedacht, um diesen den Mehraufwand durch die Regelbesteuerung zu ersparen.
Der Zwist mit Brüssel zieht sich bereits seit Jahren hin und beschäftigt mittlerweile sogar den Europäischen Gerichtshof. Und es droht noch mehr Ungemach. Denn Brüssel hält auch den Pauschalierungssatz von 10,7 % für zu hoch, wodurch deutsche Landwirte zu Unrecht von der Pauschalierung profitieren. Daher will die Regierung nun einmal im Jahr den Satz überprüfen und ggf. anpassen.
Die EU habe zwar nicht offiziell bestätigt, sich mit den neuen Regeln zufriedenzugeben, hieß es bislang in Berlin. Hinter vorgehaltener Hand soll man der Regierung aber zu verstehen gegeben haben, dass die Regeln geeignet seien, die Verfahren zu beenden.
Finanzministerium beruhigt
Manch einer stuft das Nachhaken der Brüsseler Behörde als Signal ein, dass die EU offensichtlich doch nicht so zufrieden ist, wie bislang angenommen. Erinnerungen an das Hin und Her mit der Düngeverordnung werden wach.
Auf Nachfrage von top agrar bei den Bundesfinanzministerium beruhigt man die Gemüter: „Dies ist ein normaler Verfahrensschritt im laufenden Beihilfeverfahren“, so eine Pressesprecherin. Auch Steuerexperten sehen in dem Brief keinen Anlass, in Sorge zu geraten. Es handele sich um eine gewöhnliche Nachfrage, um zu überprüfen, ob das Beihilfeverfahren beigelegt werden könne.