Anstatt den EU-Ländern detailliert vorzuschreiben, welche Auflagen sie den Anwendern von Pflanzenschutzmitteln machen müssen, wollen die Minister die Ausgestaltung der nationalen Aktionspläne weitgehend den Mitgliedstaaten überlassen. So verzichteten die Minister beispielsweise auf jegliche quantitative Vorgaben für die Kürzung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Das Parlament hatte verlangt, die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer nationalen Aktionspläne zu verpflichten, bis 2013 den Einsatz von besonders besorgniserregenden Stoffen und den Verkauf von giftigen oder sehr giftigen Substanzen "mindestens" zu halbieren. Bezüglich öffentlich zugänglicher Gebiete wie Parks, Spielplätzen sowie Naturschutzgebiete sollen sich die Mitgliedstaaten mit der Ergreifung von Risikominderungsmaßnahmen begnügen können. Das Parlament hatte gefordert, die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in diesen Gebieten entweder zu verbieten oder die Ausbringungsmenge stark einzuschränken. Im Unterschied zu den Europaabgeordneten wollen die Minister die betroffenen Gebiete allerdings auch auf landwirtschaftliche Flächen ausweiten, auf denen unmittelbar zuvor Pflanzenschutzmittel ausgebracht wurden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die Einigung im Agrarrat als Beitrag, den Fokus der Verhandlungen über die zukünftige Pflanzenschutzpolitik auf eine sachliche Diskussion und auf fachlich begründete Vorgaben zu legen. Dieser müsse nun in den weiteren Verhandlungen mit der Kommission und dem Parlament berücksichtigt werden.
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