Die Pflege der Altenteiler auf dem Hof liegt den meisten Familien sehr am Herzen. Dennoch ist dies auch eine Belastung. Helfen können dann die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Damit das gut gelingt, wurden die Leistungen zuletzt im Jahr 2017 reformiert. Seit dem gibt es fünf Pflegegrade. Ganz neu ist der Pflegegrad 1. Dieser soll Pflegebedürftigen einen frühzeitigen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung verschaffen und eine schwerere Pflegebedürftigkeit möglichst lang hinauszögern. Auch das Begutachtungssystem wurde neugestaltet, mit dem Ziel ein praxistauglicheres Verfahren zu schaffen, welches z. B. auch Demenzkranke stärker berücksichtigt als bislang.
Wie der neue Pflegegrad 1 in der häuslichen Pflege ankommt und was Sie für die neue Begutachtung durch den Medizinischen Dienst wissen müssen, lesen Sie in der neuen top agrar 10/2018 auf Seite 40 ff.
Liebe Leser/innen, wir würden aber auch gerne von Ihnen wissen, wie Ihre Erfahrungen mit der neuen Begutachtung und dem Pflegegrad 1 sind? Was haben Sie erlebt rund um Entlastungsbeitrag, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege & Co.? Was läuft gut, worüber ärgern Sie sich? Haben Sie Tipps, um die Leistungen der Pflegekasse optimal zu nutzen? Schreiben Sie uns, wir sind gespannt, was Sie berichten!
Kontakt: anne.schulze-vohren@topagrar.com