Das Pflanzenzuchtunternehmen Pioneer lehnt weiterhin eine vorbehaltlose und angemessene Entschädigung der durch die GVO-Spuren im Maissaatgut betroffenen Bauern ab. Das wurde im Ergebnis von bisher zwei Informationsveranstaltungen in Bayern deutlich. Informationsveranstaltungen in Baden-Württemberg und Niedersachsen werden in den nächsten Tagen folgen. Wie der DBV berichtet, brachten die Landwirte zwar Verständnis dafür auf, dass die Vorgehensweise der Behörden in Niedersachsen im Hinblick auf Probenahme, zeitliche Verzögerung der Ergebnisbekanntgabe etc. durch Pioneer nicht hinnehmbar sei, andererseits könnten diese Streitfragen aber nicht auf ihrem Rücken ausgetragen werden. Der Bauernverband verlangt hierzu von der Politik grundsätzliche Entscheidungen, damit sich derartige Fälle in den nächsten Jahren nicht wiederholen können. Einig waren sich alle Landwirte und Verbände, dass die von Pioneer angebotene Soforthilfe nicht akzeptiert werden kann. Grund hierfür sei die Tatsache, dass diese Soforthilfe abhängig vom Ausgang eines gerichtlichen Musterverfahrens an Pioneer zurückzuzahlen wäre. Außerdem sei die Höhe der Soforthilfe unangemessen.
vgl.: GVO-Tagebuch Teil 8: Ich verklage die Regierung (27.7.2010) Veröffentlichung der Genmaisflächen gefordert (19.7.2010) Pioneer lehnt vorbehaltlose Entschädigung ab (14.7.2010)