Die Bundesregierung plant keine Quoten für heimische Waren im Lebensmittelhandel. Diese sei ohnehin nicht mit EU-Recht zu vereinbaren, stellte sie in ihrer Antwort auf eine diesbezügliche Kleine Anfrage der AfD-Fraktion klar.
Die Fraktion hatte Pläne Tschechiens zur Einführung einer solchen Quote zum Anlass genommen, von der Bundesregierung eine Bewertung dieses Marktinstruments einzufordern.
Die Bundesregierung wies auch darauf hin, dass der tschechische Senat das zuvor vom Abgeordnetenhaus beschlossene Vorhaben der Einführung einer solchen Quote inzwischen gestoppt habe. Vorausgegangen sei deutliche Kritik Deutschlands und anderer Mitgliedstaaten sowie der EU-Kommission.
Nach Angaben der Brüsseler Behörde wäre eine solche Maßnahme ein Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit. Außerdem wäre die Quote geeignet, auch die in der EU geltende Niederlassungsfreiheit zu beeinträchtigen.