Die Winzer des Weinanbaugebietes Ahr beobachten derzeit mit großer Verärgerung eine Zunahme der illegalen Entfernung von Weinblättern an ihren Rebstöcken. Wie der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) mitteilte, liegt die Vermutung nahe, dass es den Entwendern nicht nur um die Deckung des Eigenbedarfs gehe, sondern auch Teile der Gastronomie mit dem Diebesgut beliefert würden.
Der BWV-Kreisverband Ahrweiler wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Entfernen der Weinblätter ohne vorherige Rücksprache mit dem betroffenen Winzer auch aus juristischer Sicht generell verboten sei. „Durch die professionelle Entfernung der Blätter in der Traubenzone sorgen die Winzer für eine gute Durchlüftung und Abtrocknung der Trauben, ohne dass ein besonderer Einsatz von Pflanzenschutz benötigt wird“, erklärte Weinbauverbandspräsident Hubert Pauly. Umso wichtiger sei die Schonung der aktuell verbliebenen Weinblätter, um die Ertrags- und Qualitätsbildung in den Trauben zu fördern.
Fehle die erforderliche Blattzahl, komme es zu einer beträchtlichen wirtschaftlichen Schädigung des Ernteguts in Form einer erheblichen Qualitätsminderung des Weines. Den Weinblattinteressenten empfiehlt der Verband, sich frühzeitig mit örtlichen Winzern in Verbindung zu setzen und mit diesen eine Blattentnahme, möglichst unter fachlicher Begleitung, abzustimmen. In diesem Erntejahr sei der geeignete Zeitpunkt dafür aber bereits verpasst.
Der Kreisverband geht davon aus, die Traubenlese bei früheren Rebsorten aufgrund der anhaltend sommerlicher Witterung an der Ahr voraussichtlich schon Ende August beginnen dürfte.