Die Bundesregierung hat weitere Änderungen im Öko-Landbau- und -Kennzeichnungsgesetz beschlossen. Damit stelle man die Weichen für mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV), heißt es.
Dazu hat das Bundeskabinett, auf Initiative von Bundesagrarminister Cem Özdemir den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und des Öko-Kennzeichengesetzes (ÖkoKennzG) beschlossen.
Die gesetzlichen Änderungen sind Voraussetzung für die geplante Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV). Diese wird derzeit fertiggestellt und normiert künftig die speziell auf die Belange der AHV zugeschnittenen nationalen Regelungen zur Bio-Kennzeichnung und zur Bio-Auszeichnung sowie der damit zusammenhängenden Kontrolle und Zertifizierung.
Die Änderungen im ÖLG und im ÖkoKennzG beschränken sich dabei darauf, dass Regeln zur Übertragung von Kontrollaufgaben der Länder an private Kontrollstellen im Bereich EU-rechtlicher Kontrollen sinngemäß auf den nationalen AHV Bereich übertragen werden. Ebenso sollen einige Detailregelungen des ÖLG zu den EU-rechtlichen Kontrollen für die Kontrollen nach nationaler Bio-AHVV anwendbar gemacht werden.
Weiterhin werde die Möglichkeit geschaffen, Bußgeldtatbestände in der Bio-AHVV zu regeln. Auch das ÖkoKennzG werde auf die neuen Gegebenheiten angepasst, denn Erzeugnisse aus Arbeitsgängen der AHV dürften künftig nicht mehr generell mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden.