Die Bundesregierung hat sich am Freitag doch noch auf einen gemeinsamen Klimaschutzplan verständigt. Damit kann Umweltministerin Hendricks mit einem abgestimmten deutschen Papier nach Marrakesch zur Weltklimakonferenz reisen. Kompromiss bei Landwirtschaftskapiteln hat vermutlich bestand.
Bundeskanzlerin Angela Merkel, Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Umweltministerin Barbara Hendricks haben die Einigung erzielt, teilte am Freitag ein Regierungssprecher mit. Wenig später verkündete auch Gabriel den Durchbruch. "Ich freue mich, dass wir heute eine Einigung beim Klimaschutzplan erreichen konnten“, sagte er. Die Regierung habe eine „sehr gute und ausgewogene Lösung gefunden“, so Gabriel weiter.
Regionalfonds für die Braunkohleregionen
Strittig waren zuletzt in dem Plan nur noch die Vorgaben für die Zukunft der Braunkohle gewesen. Darum dreht sich wohl auch die Einigung. Laut Gabriel hat die Regierung nun einen Regionalfonds beschlossen, um neue Wertschöpfung und Arbeitsplätze in den Regionen des Strukturwandels zu schaffen. Die vom Rückgang der Kohleverstromung betroffenen Regionen sollen laut dem Bundeswirtschaftsminister realistische und greifbare Perspektiven schaffen, bevor konkrete Schritte zur Verringerung der Kohleverstromung eingeleitet werden. Bei den Sektorzielen für Energie und Industrie habe es eine Einigung auf vertretbare Korridore der C02-Reduzierung gegeben.
Kompromiss bei Landwirtschaftskapiteln
Bei den Landwirtschaftskapiteln hat es dem Vernehmen nach keine Änderungen mehr zum Verhandlungsstand von Anfang der Woche gegeben. Danach muss die Landwirtschaft die von ihr verursachten Treibhausgasemissionen von derzeit rund 72 Mio. t auf 58 bis 61 Mio. t CO2-Äquivalente im Jahr 2030 reduzieren. Ursprünglich hatte das BMUB eine Halbierung auf 35 Mio. t gefordert. Die Stickstoffüberschüsse sollen von heute 84 auf 70 kg N/ha bis 2030 im Mittel sinken. Hier hatte das BMUB ursprünglich 50 kg N/ha gefordert.
Forderungen zur Tierhaltung in Forschungsbedarf umgemünzt
Im Hinblick auf die Tierhaltung betont der Klimaschutzplan vor allem Forschungsbedarf zur Entwicklung einer klimaverträglicheren Tierhaltung. Zudem soll die Förderung stärker auf eine Tierbesatzdichte von maximal 2 Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar ausgerichtet werden. Das BMUB hatte ursprünglich einen Abbau des Rinderbestandes verlangt und eine Verringerung des Exports tierischer Lebensmittel angeregt.
Verbot für Ackerbau auf Moorböden gestrichen
Zum Ökolandbau setzt sich die Bundesregierung das Ziel, den Flächenanteil in absehbarer Zeit auf 20 Prozent zu erhöhen. Der Flächenverbrauch soll bis 2020 auf 30 ha pro Tag reduziert werden. Das ursprüngliche Vorhaben, eine ackerbauliche Nutzung auf Moorboden weitgehend einzuschränken, hatte die Bundesregierung aus dem Klimaschutzplan gestrichen.