Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert ein Verbot für unfaire Einkaufspraktiken des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) auf EU-Ebene. DBV-Präsident, Joachim Rukwied, sieht sich in seiner Auffassung durch ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs von dieser Woche bestätigt.
„Die Kontrolle und Beschränkung der Einkaufsmacht der großen Handelsketten ist für die Bauern überlebenswichtig“, sagte Rukwied zum Ende der Grünen Woche in Berlin. Konkret müssten EU-Mindestregeln zum Verbot unfairer Einkaufspraktiken geschaffen werden wie zum Beispiel festgelegte Zahlungsfristen und ein Verbot nachträglicher Rabatte ohne Gegenleistung wie bei den sogenannten Hochzeitsrabatten, forderte er.
Das höchstrichterliche Urteil des Bundesgerichtshofes von dieser Woche zu den von Edeka geforderten Rabatten bei der Übernahme der Plusmärkte, wonach die Hochzeitsrabatte unzulässig sind, sei eine Bestätigung der Auffassung des DBV. „Die missbräuchliche Ausnutzung von Marktmacht in der Lebensmittellieferkette und insbesondere des hochkonzentrierten Lebensmitteleinzelhandels muss begrenzt werden“, betonte Rukwied.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am Dienstag der Edeka Missbrauch von Handelsmacht nachgewiesen und damit dem Bundeskartellamt bei der Überwachung von Missbrauch von Marktmacht im Handel den Rücken gestärkt. Laut dem Grundsatzurteil des BGH waren die von Edeka nach der Übernahme von Plus verlangten „Hochzeitsrabatte“ missbräuchlich.