Laut einem Entwurf brauchen Landwirte für ihre Saisonarbeitskräfte, die im Kalenderjahr weniger als 10 200 € an inländischem Arbeitslohn beziehen, künftig nicht mehr automatisch eine Steuererklärung abgeben. Allerdings würde das erst ab 2010 gelten, so dass die Betriebsleiter für 2009 bundesweit ca. 250 000 Steuererklärungen in Bagatellfällen abgeben müssen. "Dies ist zwar ein einmaliger, auf den Veranlagungszeitraum 2009 beschränkter Vorgang. Er löst aber einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand ohne einen finanziellen Mehrertrag aus", kritisieren der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker, und der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Christoph Nagelschmitz, den Vorschlag in einem Brief an NRW Finanzminister Dr. Helmut Linssen. Sie regen daher an, die Landwirte bereits für den Veranlagungszeitraum 2009 von der Steuererklärungspflicht in den Bagatellfällen, die in dem Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2010 angesprochen werden, zu verzichten.
Hintergrund: Regierung prüft Abschaffung der Steuererklärungspflicht für Saisonarbeiter (8.3.2010)