Wollen Sie Ihre Saisonkräfte während der Erntesaison wiederholt auf Corona testen (lassen), können Sie die Tests unter bestimmten Bedingungen jetzt auch selbst bzw. durch eine geeignete Person auf Ihrem Betrieb durchführen (lassen). Denn seit dem 3.2.2021 ist eine Abgabe von Schnelltests z.B. auch an landwirtschaftlichen Betrieben erlaubt.
Wer die Tests durchführt, muss eine dafür erforderliche Ausbildung haben (z.B. Krankenpfleger) oder eine Unterweisung bekommen haben. Im Klartext: Lassen Sie z.B. einen verantwortungsvollen Mitarbeiter in der Anwendung von Schnelltests schulen, darf dieser regelmäßig Schnelltests auf Ihrem Betrieb anwenden. Dabei ist die Durchführung der Unterweisung nicht gesetzlich geregelt. Gute Ansprechpartner für eine Unterweisung könnten aber z.B. Kreis- und Landesverbände des Deutschen Roten Kreuzes sein. Geschätzte Kosten: 50 bis 100 € für eine Unterweisung.
Geeignete Tests finden Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, unter www.bfarm.de