Der Deutsche Bauernverband (DBV) befürchtet eine Benachteiligung der Nebenerwerbslandwirte bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). „Wir sind besorgt über die aktuelle Brüsseler Diskussion, den ‚aktiven Landwirt‘ sehr eng auszulegen und an kaum praktikable Nachweispflichten zu knüpfen“, erklärte der Vorsitzende des DBV-Fachausschusses „Nebenerwerbslandwirtschaft und Erwerbskombinationen“, Werner Räpple.
Seinen Angaben zufolge muss das wesentliche Entscheidungskriterium für die Gewährung von Prämienzahlungen in der Ersten und Zweiten Säule auch in Zukunft eine aktive Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fläche eines Betriebs bleiben.
Bei der anstehenden nationalen Umsetzung der drohenden EU-Vorgaben komme es darauf an, Zu- und Nebenerwerbslandwirte wie bisher uneingeschränkt an der EU-Förderung teilhaben zu lassen und bürokratische Dokumentations- und Nachweispflichten auf ein absolutes Mindestmaß zu beschränken. „Aus guten Gründen ist die dokumentations- und nachweisintensive Prüfung des ‚aktiven Landwirts‘ seit 2018 in Deutschland abgeschafft“, so Räpple.
Eine maßgeblich vom Europaparlament befeuerte Wiedereinführung dieses „Bürokratietigers“ sei absurd. Die Nebenerwerbslandwirtschaft in Deutschland stelle eine starke Verankerung der Landwirtschaft in die Gesellschaft dar, betonte der Präsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV). Gut die Hälfte der landwirtschaftlichen Familienunternehmen in Deutschland seien Nebenerwerbsbetriebe. Sie dürften bei der GAP ab 2023 nicht das Nachsehen haben, warnte Räpple.
Ein Hof gilt als Nebenerwerbsbetrieb, wenn weniger als 50 % des Einkommens des Betriebsinhabers aus der Landwirtschaft kommen.