Gegen die von der EU auferlegte elektronische Einzeltierkennzeichnung von Schafen und Ziegen wollen nun die deutschen Landesschafzuchtverbände gemeinschaftlich vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Neben der teuren Chip-Ohrmarken kritisieren sie auch die neue Bürokratie durch Begleitdokument, Bestandsregister und Meldung an die zentrale Datenbank. Von einem Urteil erhoffen sich die Verbände eine Wiedereinführung der altbewährten Bestandskennzeichnung sowie eine Gleichbehandlung gegenüber den Schweine- und Rinderhaltern, die ihre Tiere nicht einzeln bzw. elektronisch kennzeichnen müssen. Die Ziele der EU \- Verbesserung der Tierseuchenbekämpfung und die Rückverfolgbarkeit der Produkte \- ließen sich mit der so genannten Bestandskennzeichnung genau so sicher, aber wesentlich einfacher sowie kostengünstiger und damit effizienter erreichen. Die Gerichtskosten des Verfahren sollen sich laut der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) auf ca. 35 000 Euro belaufen. Aus diesem Grund bittet der Dachverband um eine Spende auf das Konto bei der Kasseler Bank mit dem Stichwort "Rechtsstreit Kennzeichnung", KTO-Nr. 326 720, BLZ 520 900 00.
vgl.: Schafhalter klagen gegen elektronische Kennzeichnung (18.3.2010)