Nach Auffassung der EU-Mitgliedstaaten müssen die Schwellenwerte für die Tierhaltung bei der Novellierung der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) deutlich angehoben werden. Wie eine Sprecherin des Rates gestern Abend gegenüber Agra-Europe bestätigte, soll laut großer Mehrheit der Umweltminister für Rinder und Schweine ein Grenzwert von jeweils 350 Großvieheinheiten (GV) gelten. Für Geflügel soll es ab 280 GV eine verpflichtende Anwendung der Regeln der IED geben. Dagegen soll für Gemischtbetriebe mit den drei genannten Tierarten der Wert wie im Fall von Rindern und Schweinen 350 GV betragen. Diese Werte hatte die schwedische Ratspräsidentschaft als Kompromiss eingebracht.
Die Brüsseler Kommission hatte in ihrem Richtlinienentwurf bekanntlich eine deutlich niedrigere Anwendungsgrenze von jeweils nur 150 GV vorgeschlagen. Nach dem Umweltrat muss sich nun noch das Europaparlament auf ein Verhandlungsmandat zur der IED verständigen. Im Anschluss können die Trilog-Gespräche starten.
Zuvor hatten Schweden einen Schwellenwert von 300 GV für Schweine- und Rinderhaltungen vorgeschlagen und damit eine gleichlautenden Anregung von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir aufgegriffen.
Lemke: Höherer Wert bei Schweinen „erforderlich“
Bundesumweltministerin Steffi Lemke hatte in den Beratungen ebenfalls erklärt, dass für Schweine die „Festlegung einer höheren Anzahl von Großvieheinheiten erforderlich“ sei. Eine konkrete Zahl nannte die Grünen-Politikerin allerdings nicht. Zwar hatte sie bei vergangenen Räten auf einen niedrigeren Berechnungsschlüssel für Mastschweine gedrängt. Diese konkrete Forderung wurde von deutscher Seite im Vorfeld dieses Umweltrates allerdings fallengelassen. Der Wunsch nach größeren Schweinezahlen, die nicht unter die IED fallen, blieb aber bestehen.
GV-Umrechnungswerte national verschieden
Hintergrund dafür ist, dass die GV-Berechnungsschlüssel des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) - wie sie auch im schwedischen Kompromisspapier Anwendung finden - von den deutschen Kennzahlen abweichen. Gerade für Schweine liegen die in Deutschland verwendeten Großviehumrechnungswerte des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) teils deutlich niedriger.
So werden von Eurostat beispielsweise alle Schweine - außer Sauen sowie Ferkel unter 20 kg - mit jeweils 0,3 GV bewertet. Dies bedeutet, dass die Obergrenze, ab der Betriebe nicht unter die IED fallen, gemäß dem möglichen Ratskompromiss von 350 GV bei 1.166 Mastschweinen liegen würde. Derweil sieht der in Deutschland übliche KTBL-Schlüssel aber nur 0,13 GV für Mastschweine im Gewichtsbereich zwischen 25 kg und 115 kg vor. Auf der Grundlage des deutschen Systems läge der Schwellenwert für einen Mastbetrieb mit rund 2.695 Schweinen mehr als doppelt so hoch.
KTBL-Schlüssel deckelt Rinder-Schwellenwert
Einverstanden zeigte sich die Bundesumweltministerin mit dem Schwellenwert für die Rinderhaltung von 350 GV. Dies sei wichtig, um vor allem die Methanemissionen zu reduzieren. Hier wird von Eurostat eine Milchkuh mit 1,0 GV gleichgesetzt. Der KTBL-Schlüssel liegt höher, nämlich bei 1,2 GV. Dies bedeutet, dass bei einer Grenze von 350 GV nach dem Eurostat-Wert künftig noch die Haltung von bis zu 349 Milchkühen ohne emissionsrechtliche Genehmigungspflicht erlaubt wäre, laut KTBL-Schlüssel aber nur bis zu 291 Milchkühe.