Die Verhandler aus dem Europaparlament und den EU-Mitgliedstaaten haben sich mit der Europäischen Kommission auf Importverbote für Waren geeinigt, die aus Gebieten abgeholzter Regenwälder stammen. Das gaben die Verhandler aus dem sogenannten Trilog in der Nacht von Montag auf Dienstag bekannt. Die neuen Importregeln sollen für folgende Produkte gelten: Palmöl, Rindfleisch, Holz, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Soja. Daneben gelten die Regeln auch für verarbeitete Produkte wie Schokolade, Holzkohle oder Papier.
Schweine- und Geflügelfleisch fallen zunächst nicht unter die neuen Regeln. Das hatte das Europaparlament zunächst gefordert.
Importeure in der Nachweispflicht
In der Praxis sollen Importeure Waren zukünftig nur noch mit einer Bestätigung über die Entwaldungsfreiheit („due dilligence“) in die EU einführen können. Laut der EU-Kommission müssen die Unternehmen außerdem genaue geografische Informationen über die Anbauflächen der von ihnen bezogenen Rohstoffe sammeln. Verstoßen Importeure gegen die Vorschriften, sollen die EU-Mitgliedstaaten die Verstöße sanktionieren können.
Verhandler zufrieden
Die EU-Kommission ist davon überzeugt, dass EU-Importe durch die sogenannte Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten „nicht länger zu Entwaldung und Wald-Schädigungen in der EU und der Welt beitragen werden“. Der EU-Abgeordnete Christophe Hansen aus Luxemburg hat die Verordnung für das Europaparlament verhandelt. „Dieses wichtige neue Instrument wird die Wälder weltweit schützen und mehr Rohstoffe und Produkte abdecken. Ich hoffe, dass diese Verordnung dem Schutz der Wälder auf der ganzen Welt Auftrieb geben wird", so Hansen.
Agrar-Verbände warnen
Im Vorhinein hatten führende Verbände der Agrar- und Lebensmittelbranche vor zu strengen Importregeln gewarnt. Diese könnten Verwerfungen in den ohnehin schon belasteten Lieferketten nach sich ziehen, so die Sorge.