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Serie Umnutzung
Stallumbau: Wechselt die Tierart, ist das eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung!
Verlassen z.B. Schweine oder Kühe den Hof, liegt es auf der Hand, das alte Gebäude weiter für den Betrieb zu nutzen. Wir zeigen, welche Fallen es gibt und zwei interessante Praxisbeispiele.
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