Die Preise für Acker- und Grünland steigen rasant. Nicht zuletzt, weil auch immer mehr Finanzinvestoren den Markt aufmischen.
Eigentlich greift beim Verkauf einer Fläche an einen Nichtlandwirt das Grundstückverkehrsgesetz korrigierend ein. Denn nach dem Willen des Gesetzes müssen die zuständigen Landkreise, Gemeinden bzw. kreisfreien Städte Grundstückverkäufe immer dann untersagen, wenn ein „aufstockungswilliger“ Landwirt ebenfalls an der Fläche Interesse hat und bereit ist, den gleichen Preis zu zahlen wie der Nichtlandwirt.
Großinvestoren kaufen allerdings in der Regel nicht einzelne Grundstücke, sondern ganze Betriebe mit den dazugehörigen Flächen – und diese sogenannten Anteilsverkäufe sind genehmigungsfrei. „Hier hat das Grundstücksverkehrsgesetz bisher eine Lücke“, so Bernhard Krüsken, Generalsekretär vom Deutschen Bauernverband (DBV) in diesem Zusammenhang.
Allerdings ist eine Änderung des Grundstückverkehrsgesetzes aus Sicht des DBV nicht so einfach. Bei Anteilsverkäufen wechseln nicht nur Flächen den Besitzer, sondern oft auch Anlage- und Finanzvermögen – und das könne man nicht dem Grundstücksverkehrsrecht unterwerfen. Daher dürfe man die aktuellen Regeln im Grundstücksverkehrsrecht auch nicht 1:1 auf Anteilsverkäufe anwenden.
Für das Grundstückverkehrsgesetz sind zudem die Länder zuständig. In diesem Fall treffen somit auch unterschiedliche Interesse aufeinander. “Wir meinen, dass das in den Regionen bzw. Ländern individuell geregelt werden muss“, so Krüsken weiter gegenüber top agrar.
Dr. Hermann Onko Aeikens, Staatssekretär im BMEL, hat dieses bereits in seiner Zeit als Landwirtschaftsminister in Sachsen-Anhalt versucht, dass Grundstückverkehrsgesetz zu ändern. Er scheitert aber am Widerstand des Berufsstandes.
Alfons Balmann vom Leibniz-Institut für Agrarentwicklung warnt im Münchner Merkur sogar vor einem Eingreifen der Politik. Das könnte „fatale“ Folgen haben. Aus seiner Sicht sind die Preisausschläge am Bodenmarkt ein „normaler Marktprozess“.