Update 15.1.09: Derzeit gibt es bei den Verbänden viele Anfragen von Seiten der Landwirtschaft nach einer Liste, in der die künftig verbotenen Pflanzenschutzmittel aufgeführt sind. Der Industrieverband Agrar hat nun auf Anfrage von top agrar klargestellt, das es solch eine Liste nicht gibt. Es gebe lediglich neue Vorschriften für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die ab 2011 gelten. Mancher heute zugelassene Wirkstoff werde dann keine erneute Zulassung bekommen. Bestehende Zulassungen blieben aber unberührt. Gegebenenfalls bis 2018, so die Antwort des Verbandes.
Auch der DBV teilt diese Aussagen und bestätigte, die beschlossenen Texte der EU-Pflanzenschutzpolitik würden keine Liste mit Wirkstoffen enthalten. Eine abschließende Bewertung sei derzeit auch kaum möglich, so Steffen Pingen vom Bauernverband. Jedoch habe das Bundesagrarministerium eine Abschätzung vorgenommen, welche Auswirkungen die Beschlüsse auf die Verfügbarkeit bestimmter Pflanzenschutzmittel haben könnte.
Im Folgenden finden Sie einige betroffene Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel und die möglichen Auswirkungen. Die Analyse beruht im Wesentlichen auf einer Einschätzung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Zusammenfassende Beurteilung des Ministeriums
Zusammenfassend würden in Deutschland folglich die genannten fünf Wirkstoffe unter die Einstufungen als erbgutverändernd, krebserzeugend und fortpflanzungsgefährdend der Kategorien 1 und 2 fallen und von den neuen Kriterien betroffen sein. Legt man die hier angenommene Bewertung der als endokrin schädlich eingestuften Wirkstoffe zugrunde, wären bis zu acht weitere Wirkstoffe in Deutschland betroffen. Würde man im Umweltbereich von 6 weiteren Wirkstoffen ausgehen, wären insgesamt 19 Wirkstoffe durch die hier aufgeführten Kriterien betroffen, was ca. 8 % der derzeit in Deutschland zugelassenen Wirkstoffe entspricht.
Bezüglich der Auswirkungen auf Erträge bei landwirtschaftlichen Kulturen müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Die oben aufgeführten Kriterien werden mittelfristig wirksam, wenn die aktuellen Zulassungen der Wirkstoffe auf EU-Ebene (siehe Tabellen) erneut überprüft werden. Es ist davon auszugehen, dass die chemische Industrie zumindest einige der Wirkstoffe in den kommenden Jahren wird ersetzen können.
Für die Fälle, in denen dies nicht möglich ist, aber eine anders nicht abzuwendende Gefahr für die Pflanzengesundheit besteht und keine Alternativen verfügbar sind, ist eine Ausnahmeregelung in der Verordnung vorgesehen, wenn dadurch der Gesundheits- und Umweltschutz nicht gefährdet werden.
Den vollständigen Text finden Sie hier beim Ministerium.
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