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Stimmen zum Urteil

Erste Reaktionen der ZMP und des DBVs lesen Sie in der Hauptmeldung zum Urteil der Karlsruher Richter. Hier neun weitere Stimmen: CMA: Alternativen erforderlich Kraus und Hilse vor 2 Wochen auf der Grünen Woche "Wir bedauern das Urteil aus Karlsruhe, denn Deutschlands Landwirte haben ein Recht auf eine starke Absatzförderung.

Lesezeit: 8 Minuten

Erste Reaktionen der ZMP und des DBVs lesen Sie in der Hauptmeldung zum Urteil der Karlsruher Richter. Hier neun weitere Stimmen:


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CMA: Alternativen erforderlich



Kraus und Hilse vor 2 Wochen auf der Grünen Woche


"Wir bedauern das Urteil aus Karlsruhe, denn Deutschlands Landwirte haben ein Recht auf eine starke Absatzförderung. Heute ist ein schwarzer Tag für die deutsche Landwirtschaft", erklärte Markus Kraus, CMA-Geschäftsführer. Nach Ansicht des CMA-Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Hilse hat das Gericht die Umstände nicht ausreichend gewürdigt: "Diese Entscheidung ist eine Konjunkturbremse und passt nicht in die derzeitige Wirtschaftslage. Deutschlands Landwirte sind als Einzelunternehmer auf den hart umkämpften Märkten ohne ein gemeinschaftlich finanziertes Netzwerk verloren", betonte Hilse. "Aus Sicht der Wirtschaft und der landwirtschaftlichen Verbände ist eine zentrale Absatzförderung auch weiterhin notwendig", sagte Kraus. Die Notwendigkeit ergebe sich aus einer Chancengleichheit mit anderen europäischen Ländern: "Jedes Land in Europa hat eine vergleichbare Absatzförderung, es geht jetzt um die Sicherung der Wettbewerbsposition der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft, die unbestritten Weltspitze ist", betonte Kraus. Jetzt seien Politik und Wirtschaft gefordert, neue Konzepte und Finanzierungsmodelle für die Absatzförderung zu entwickeln. Deutschland dürfe mit seinen rund vier Millionen Arbeitsplätzen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft nicht ohne Absatzförderung sein. Die Bundesregierung werde die Finanzierung des Fonds jetzt prüfen, ergänzte ein Vertreter des Bundesagrarministeriums.


Zweite DBV-Stellungnahme



DBV-Präsident Gerd Sonnleitner hat heute in zahlreichen Interviews bekräftigt, dass er "nach wie vor vom Sinn und von der Notwendigkeit einer zentralen Absatzförderung \- wenn auch künftig in einer veränderten Form \- überzeugt" sei. Das Absatzfondsgesetz sei vor 40 Jahren "wirklich aus tiefer Not heraus" parteiübergreifend und im vollen Einvernehmen mit der Land- und Ernährungswirtschaft gemacht worden. "Ganz klar" hätten aus seiner Sicht ZMP und CMA als Instrumente des Absatzfonds wesentlichen Anteil an der seitherigen positiven Entwicklung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft. Er sei stolz darauf, dass das Verfassungsgericht in seinem heutigen Urteil bestätige, dass sich "die Stellung der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft kontinuierlich zum Besseren (entwickelt hat)". Die Schlussfolgerung des Gerichts aber, dass damit "die ursprünglich tragende Rechtfertigung" für das Absatzfondsgesetz fehle, könne er nur schwerlich nachvollziehen, so Sonnleitner. "Unser Erfolg darf jetzt nicht in unseren Nachteil verkehrt werden!" Sonnleitner gab sich deshalb überzeugt, dass sich jetzt Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und Politik umgehend gemeinsam für eine Neuorganisation der Absatzförderung in Deutschland einsetzen. "Wir wollen die Erfolgsstory der deutschen Agrarwirtschaft fortsetzen." Sonnleitner verwies darauf, dass bei uns die zentrale Absatzförderung "bis auf den letzten Cent von der Wirtschaft selbst finanziert wird", während in anderen EU-Staaten und Drittländern diese Aufgabe in hohem Maße vom Staat übernommen wurde. Unverständlich sei für ihn, so Sonnleitner, dass im Zuge der Finanzkrise der Staat Banken verstaatlicht und deren Eigenkapital mit Steuergeldern erhöht, während man "unserer Landwirtschaft den vorhandenen Schutzschirm wegzieht".


Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE):



"Die deutsche Ernährungsindustrie fordert die zügige Aufnahme von Beratungen über eine verfassungsgemäße Fortsetzung der zentralen Absatzförderung nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes", so Prof. Dr. Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer der BVE. Eine Fortführung der zentralen Absatzförderung für die Produkte der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft ist dringend notwendig. Die Rahmenbedingungen für diese Aufgabe sind zu verändern, dazu müssen unverzüglich Gespräche mit Verbänden, Politik und Unternehmen geführt werden. Die hervorragende Ausgangsbasis der exportorientierten deutschen Ernährungsindustrie darf durch die heutige Entscheidung nicht gefährdet werden. Ein System der Absatzförderung, das die Wettbewerbsposition der Branche auf den ausländischen Märkten sichert und fördert, ist dringend zu entwickeln. Ansonsten wird die Branche gegenüber unseren Nachbarländern, die als Konkurrenten am Weltmarkt und im EU-Binnenmarkt auftreten, zurückfallen."


Wolfgang Vogel, Präsident des Sächsischen Bauernverbandes



"Ich bedaure diese Entscheidung sehr. Ich bin überzeugt, dass die sächsischen und deutschen Landwirte auf den hart umkämpften Agrar- und Lebensmittelmärkten als Einzelunternehmer verloren sind, wenn sie nicht durch ein gemeinschaftlich finanziertes Netzwerk im Markt agieren können. Auch die Wettbewerbsfähigkeit der klein und mittelständischen Unternehmen der Ernährungswirtschaft, die im Exportgeschäft wertvolle Unterstützung durch die CMA erhielten, werden durch die Karlsruher Entscheidung nachhaltig geschwächt. Jedes Land in Europa hat eine vergleichbare Absatzförderung. Es geht jetzt um die Sicherung der Wettbewerbsposition der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Auf den immer volatileren Agrar- und Lebensmittelmärkten brauchen Sachsens Landwirte zwingend Markttransparenz und eine zentrale Absatzförderung zur Sicherung ihrer Einkommen."


Hilse enttäuscht über Urteil in Karlsruhe



Total "entsetzt" zeigte sich Landvolkpräsident Werner Hilse über das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Absatzfondsgesetz. "Die Richter haben die erfolgreiche Arbeit der CMA in den zurückliegenden Jahren in keiner Weise gewürdigt", bedauerte Hilse. Er sieht unter den neuen agrarpolitischen Weichenstellungen aus Brüssel in der Markterschließung den einzigen Schlüssel zum Erfolg für die deutsche und damit auch niedersächsische Agrarwirtschaft. Sowohl in der Imagewerbung, der Verbraucheraufklärung wie auch der Exportförderung habe die CMA das ideale Umfeld zur Erschließung neuer Märkte geboten und den landwirtschaftlichen Erzeugern damit eine höhere Wertschöpfung ermöglichen können. Hilse stuft insbesondere für ein exportorientiertes Agrarland wie Niedersachsen einen starken Partner in der Markterschließung als überlebenswichtig ein. Die Landwirtschaft werde jetzt alles daran setzen, um gemeinsam mit der Ernährungsindustrie und der Politik eine überzeugende Lösung für die Zukunft zu finden.


Peter Bleser, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Marlene Mortler, zuständige Berichterstatterin:



"Wir bedauern das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Absatzfondsgesetz. Es steht zu befürchten, dass das Aus für die zentrale Absatzförderung im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft die Marktstellung und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche schwächen wird. Dies ist angesichts der derzeit weltweit angespannten Wirtschaftslage besonders hart. Der Abbau der Markt- und Preisstützung im Binnenmarkt macht die nationale Absatzförderung unserer Ansicht nach bedeutsamer denn je für die Branche. Die CMA hat einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass Deutschland zu den größten Agrarexporteuren der Welt zählt. Bis die Wirtschaft eine private Nachfolgegesellschaft auf die Beine gestellt hat, wird einige Zeit vergehen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Umstellungsphase nur vorübergehend zu Marktanteilverlusten führen wird."


Gustav Herzog, Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion:



"Das Urteil widerspricht der Haltung sowohl des Bundestags als auch der Bundesregierung und des Bundesrates, die im Zuge der letzten Novelle eine Vereinbarung des Gesetzes mit unserer Verfassung festgestellt haben. Das heutige Urteil ist ein schwerer Schlag für das zentrale Agrarmarketing, der nachhaltige Folgen auf die gesamte Agrar- und Ernährungswirtschaft haben wird. Einen gesetzlich geregelten Fonds wird es mit diesem Urteil in dieser oder ähnlicher Form nicht mehr geben. Die Wirtschaftsbeteiligten werden dringend erörtern müssen, wie die nun entstehende Lücke privatrechtlich geschlossen werden kann."


Hans-Michael Goldmann, Sprecher der FDP, und Edmund Geisen, FDP-Agrarexperte:



"Das Urteil der Richter am Bundesverfassungsgericht zum Absatzfondsgesetz ist keine Überraschung, dennoch überrascht es in seiner Klarheit und Eindeutigkeit. Seit der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1990 haben sich gravierende Änderungen ergeben:


1. Das seinerzeit bestehende große Handelsdefizit im Ernährungsbereich wurde deutlich abgebaut. 2. Die EU-rechtlichen Spielräume für die Bewerbung von Lebensmitteln mit nationaler Herkunftsbezeichnung über parafiskalische Abgaben wurden im Jahr 2002 deutlich eingeschränkt. 3. Von einer "homogenen Gruppe" kann immer weniger die Rede sein, da ausländische "Trittbrettfahrer", die keine Zwangsabgabe zahlen müssen, aber von der Absatzförderung profitieren. Schließlich sind die finanziellen Belastungen der Zwangsabgabe für die verschiedenen Produktionssparten unterschiedlich hoch. 4. Ein Unding ist zudem, dass landwirtschaftliche Familienbetriebe mit der Zwangsabgabe die Absatzförderung der Ernährungsindustrie subventionieren.


Damit hatte sich die Zwangsabgabe zunehmend in eine verfassungsrechtlich gefährliche Grauzone manövriert. Die ungenügende demokratische Legitimation haben die Verfassungsrichter jetzt völlig zu recht zum Anlass genommen, das Absatzfondsgesetz in weiten Teilen als verfassungswidrig und nichtig zu erklären. Nur eine schlagkräftige privatrechtliche Absatzförderung ist rechtlich zulässig und stärkt die heimische Land- und Ernährungswirtschaft. Die Beteiligten sollte diese jetzt schnellstmöglich auf die Beine stellen."


Kirsten Tackmann, Sprecherin der Linkspartei:


"Eine sinnvolle Absatzförderung muss die Interessen der landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebe vertreten. Das hat die Marketinggesellschaft der deutschen Landwirtschaft (CMA) nur teilweise geleistet. Ihre Finanzierung über eine staatliche Zwangsabgabe ist außerdem der falsche Weg. DIE LINKE begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Absatzfondsgesetz. Der 88 Mio. Euro schwere Absatzfonds finanziert auch die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle (ZMP), eine für Landwirtschaft und Verbraucher unverzichtbare Institution. Hier muss Agrarministerin Aigner nun dringend ein Finanzierungskonzept entwickeln, damit diese Interessen gewahrt werden. Das obligatorische Abgabensystem für die Landwirtschaft zur Finanzierung der CMA ist verfassungswidrig. Es war auch inhaltlich nicht mehr zeitgemäß. Die landwirtschaftliche Produktion hat sich in den vergangenen Jahren weiter aufgeteilt und spezialisiert. Viele Erzeuger von Nahrungsmitteln haben mit der Absatzförderung durch die CMA nichts mehr zu tun. Dass sie gezwungen wurden, dennoch Erzeugerabgaben zu zahlen, ist nun endlich vorbei. Dagegen spricht nichts gegen freiwillige Zahlungen zur Marketingförderung. Hier kann sich die CMA mit sinnvolleren Konzepten beweisen, als die aktuelle Fokussierung auf Exportförderung und umstrittene, gelegentlich sexistische Werbekampagnen. Ohnehin finanzieren die wesentlichen Akteure der Lebensmittelvermarktung ihr Marketing selber."


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