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Streik: Kartellamt will Verstoß nachweisen

Die Untersuchungen des Bundeskartellamtes gegen die Verantwortlichen des BDM wegen des Verdachts eines kartellrechtlich verbotenen Boykottaufrufs dauern weiterhin an.

Lesezeit: 2 Minuten

Wie die Lebensmittelzeitung berichtet, habe sogar mittlerweile ein pensionierter Direktor der Behörde wegen des Lieferstreiks persönlich Anzeige erstattet. So sei der Milchstreik letztlich gar kein Streik im rechtlichen Sinne gewesen, da es nicht um eine tarifliche Auseinandersetzung ging. Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen dürften nicht andere in der Absicht zu einem Lieferstopp aufrufen, um bestimmte Unternehmen unbillig zu beeinträchtigen, erklärt dazu der Präsident des Amtes, Dr. Bernhard Heitzer, gegenüber der Zeitung. Doch auch schon vor dem Streik habe das Amt begonnen, die Mechanismen der Preissetzung bei Milchprodukten zu untersuchen. Im Februar habe das Kartellamt bei Hausdurchsuchungen umfangreiches Material sichergestellt, so Heitzer weiter. Vor allem ging es dabei um Firmen in der Süßwarenindustrie, jedoch waren auch einige Preisfindungen der Discounter in den Blick der Kartellrechtler gerückt. Der Vorwurf: Unerlaubte Absprachen der Ketten untereinander. Aufgrund der laufenden Untersuchungen wollte der Behördenchef hierzu aber keine Details nennen.


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Als bedenklich stuft die Behörde laut der "Bild" auch Pläne der Milchbauern ein, überschüssige Milch künftig von einem eigens dafür zu gründenden Fonds aufkaufen zu lassen. Diese sogenannte Mengensteuerung solle auf dem Milchgipfel unter Leitung von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) diskutiert werden und zur Stabilisierung der Milchpreise beitragen. Die Kartellwächter hielten das Vorhaben kartellrechtlich für sehr problematisch.


Mit einer Entscheidung zum Milchlieferstreik werde bis Herbst gerechnet.


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