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Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

topplus Bauernverband unzufrieden

Streit um das Düngegesetz geht weiter

Die Ampel hatte sich vergangene Woche auf eine Düngegesetz-Novelle verständigt. Die stößt beim DBV aber nicht auf Begeisterung. Die FDP-Politikerin Carina Konrad kann das nicht nachvollziehen.

Lesezeit: 4 Minuten

Vergangene Woche war endlich klar: Die Novelle des Düngegesetzes kommt. Größte Neuerung: Das Verursacherprinzip soll wieder umgesetzt werden. Landwirte, die ihre Auflagen erfüllen, können damit in Zukunft auch wieder in Roten Gebieten bedarfsgerecht düngen. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) reicht das aber längst nicht aus.

Rukwied: Lösung zur Verursachergerechtigkeit reicht nicht aus

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In einer ersten Reaktion hatte sich DBV-Präsident Joachim Rukwied enttäuscht gezeigt und noch erheblichen Nachbesserungsbedarf angemeldet. Er sagte: „Die Absichtserklärung für mehr Verursachergerechtigkeit im Düngerecht reicht bei Weitem nicht aus. Wir Bauern brauchen eine konkrete Ausgestaltung und eine verbindliche Festlegung. Die lange angekündigten Erleichterungen im Düngerecht für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe in Roten Gebieten sind immer noch nicht auf den Weg gebracht.“

Rukwied bemängelte auch, dass sich die Regierungskoalition nicht darauf verständigen konnte, die EU-rechtlich nicht geforderte Stoffstrombilanz zu streichen. Stattdessen seien lediglich „Erleichterungen“ angekündigt worden. „Dies bringt keinen erkennbaren Nutzen für den Gewässerschutz, führt aber zu Bürokratie bei den Betrieben“, warnte der Bauernpräsident.

Konrad: „Rukwieds Kritik läuft ins Leere“

Das will die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, so nicht stehen lassen. Sie sagt: „Herrn Rukwieds Kritik läuft ins Leere. Der Bauernverband weiß genau, dass die Umsetzung der EU-Vorgaben zwingend ist und bereits 2019 von der damaligen CDU-Landwirtschaftsministerin offenbar im Rahmen der Beilegung des Vertragsverletzungsverfahrens zugesagt, aber nicht umgesetzt wurde. Damit hat die Vorgängerregierung es verpasst, die Grundlage für Ausnahmen zu schaffen. Dann wären heute vielleicht schon Ausnahmen möglich.“

Konrad gibt auch zu bedenken, dass der Bauernverband in seiner Stellungnahme zur Anhörung im Bundestag die Schaffung der Möglichkeit einer Maßnahmendifferenzierung angemahnt hatte. „Diese hat die Koalition in §12a umgesetzt; die Umsetzungen erfolgen in den entsprechenden Verordnungen“, betont die FDP-Politikerin. Darauf weise der Bauernverband in seiner Stellungnahme selbst hin. Laut Konrad ist es auch für die Liberalen nicht hinnehmbar, dass Landwirte in Roten Gebieten auf ewige Zeiten nicht bedarfsgerecht düngen können sollen. Deshalb sei es richtig, nun im Gesetz die Möglichkeit für Ausnahmen anzulegen.

Monitoring als Grundlage einzelbetrieblicher Ausnahmen

In der Diskussion zum Gesetzesentwurf hatten Landwirten und auch der Deutsche Bauernverband (DBV) tatsächlich gefordert, dass ein Weg geschaffen werden soll, einzelbetriebliche Erleichterungen in Roten Gebieten zu ermöglichen. Das soll nun mit einer Erweiterung des Düngegesetzes umgesetzt werden. Konkret soll ein Monitoring die Grundlagen für einzelbetrieblichen Ausnahmen ermöglichen. Zudem werden im neuen Entwurf die Voraussetzungen für Ausnahmen „insbesondere nach Verursachungsbeiträgen“ ausgerichtet. Die Stoffstrombilanz bleibt im Übrigen Teil des Pakets. Sie wird laut Entwurf allerdings umbenannt und heißt künftig „Nährstoffbilanz“.

Über die entsprechenden Verordnungen können nun die Länder mittelfristig gezielte Maßnahmen ergreifen, um diejenigen Landwirte zu entlasten, die nachweislich nicht zur Nitratbelastung beitragen. Das BMEL soll zudem regeln, dass die im Rahmen des Monitorings von den Betrieben an die Landesbehörden übermittelten Daten anonymisiert an die Bundesebene weitergegeben werden, sodass auf Bundesebene die Modellierung in anonymer Form stattfinden kann. Damit sollen die Betriebsdaten der Landwirte wirksam geschützt werden. In einer Entschließung wollen die Ampelfraktionen Anforderungen an die Nährstoffbilanz- und an die Monitoringverordnung festlegen, die beide nach der Verabschiedung des Düngegesetzes umgehend auf den Weg gebracht werden sollen.

Viele Ausnahmen für die Stoffstrombilanz

Beide Verordnungen sollen bürokratiearm ausgestaltet werden. Bei der Bilanzierung von Stoffströmen sollen die Besonderheiten der unterschiedlichen Betriebstypen, der Anbau- und Absatzverfahren und insbesondere des Obst- und Gemüsebaus berücksichtigt werden. In der Nährstoffbilanzverordnung soll es eine Reihe von Ausnahmen geben, unter anderem für Betriebe mit weniger als 15 ha, für viehhaltende Betriebe mit einem Nährstoffanfall von weniger als 750 kg Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern, zudem für Betriebe, die weniger als 750 Kilogramm Gesamtstickstoff in Form von Wirtschaftsdüngern aufnehmen, für Biogasanlagen mit einer Nährstoffzufuhr oder -abgabe von weniger als 750 kg Stickstoff in Form von Wirtschaftsdünger.

Zudem soll es Ausnahmen für Flächen geben, auf denen nur Zierpflanzen oder Weihnachtsbaumkulturen angebaut werden, ferner für Baumschul- , Rebschul-, Strauchbeeren- und Baumobstflächen, nicht im Ertrag stehende Dauerkulturflächen des Wein- oder Obstbaus sowie Areale, die der Erzeugung schnellwüchsiger Forstgehölze zur energetischen Nutzung dienen.

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