Haben Sie einen Antrag auf Tarifglättung gestellt? Dann müssen Sie damit rechnen, dass die Zahlungen im Internet veröffentlicht werden – ähnlich wie die GAP-Prämien. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor. Danach sind die Finanzbehörden der Länder verpflichtet, Tarifermäßigungen zu veröffentlichen, wenn Beihilfeempfänger, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind, mehr als 60 000 € Tarifermäßigung ausgezahlt bekommen.
Übrigens: Insgesamt hat sich die ursprüngliche Skepsis gegenüber der steuerlichen Tarifglättung hingegen nicht bewahrheitet. „Unsere Erfahrung zeigt, dass sich ein Antrag in der Regel lohnt und viele Betriebe von Rückzahlungen profitieren. Vergessen Sie also die Anträge für 2016 und auch für 2019 nicht“, rät Ralf Stephany von der PARTA Bonn.